Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/77: 10.538 Pa.Iv. Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse. Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip ausnehmen · 12 Seiten
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2.2 Bewilligungspraxis des BLV
Bis Ende 2013 sind 163 Gesuche um Erlass einer Allgemeinverfügung beim BLV eingegangen. 45 Gesuche wurden bewilligt, wofür 34 Allgemeinverfügungen erlassen wurden (einige Allgemeinverfügungen gelten für verschiedene Gesuche). 13 Gesuche sind hängig. Von den 105 verbleibenden Gesuchen wurden 34 abgewiesen und auf 19 konnte nicht eingetreten werden; 52 wurden von den Gesuchstellenden zurückgezogen. Der Hauptgrund für die erfolgten Abweisungen liegt darin, dass die zur Bewilligung vorgelegten Lebensmittel unter eine Ausnahme des "Cassis-de-Dijon-Prinzips" fielen (29 von 34). Ca. die Hälfte der Gesuche, auf die das BLV nicht eingetreten ist, waren unvollständig (10 von 19). Die andere Hälfte betraf Produkte, die den Schweizer Vorschriften entsprechen und keiner Bewilligung bedürfen.
2.3 Evaluation des "Cassis-de-Dijon-Prinzips"
Im April 2013 hat das SECO eine Studie über die Auswirkungen des "Cassis-de-Dijon-Prinzips" in der Schweiz veröffentlicht7. Die Einschätzung der THG-Revision von 2010 gestaltet sich aufgrund des kurzen Beobachtungszeitraums und den Währungsentwicklungen der letzten Jahre als schwierig. Insgesamt konnte beobachtet werden, dass aufgrund der THG-Revision und der ausgelösten Folgearbeiten ein Prozess zum Abbau technischer Handelshemmnisse in Gang gesetzt wurde, ohne dass nachteilige Effekte auf das Schutzniveau erfolgten. Die neuen Bestimmungen des THG tragen sodann zur Vermeidung unbegründeter neuer Handelshemmnisse bei, insbesondere indem das "Cassis-de-Dijon-Prinzip" den Erlass neuer von den EU-Vorschriften abweichender Schweizer Vorschriften erschwert.
Die empirischen Untersuchungen ergeben ein Resultat, das auf einen preissenkenden Effekt der THG-Revision hinweist, wenn man alle eingeführten Liberalisierungen wie vereinfachte Sprachanforderungen, vereinfachte Informationspflichten, vereinfachte Zulassungen sowie Zulassung von Produktzusammensetzungen nach EU-/EWR-Recht in Betracht zieht. Aus den Resultaten des Preisobservatoriums lässt sich - u.a. aufgrund des Einflusses der Wechselkursentwicklung im Beobachtungszeitraum - jedoch keine messbare Preiswirkung des "Cassis-de-Dijon-Prinzips" isolieren - weder im Nonfood-Bereich noch bei den Lebensmitteln.
2.4 Handlungsbedarf: Erwägungen der Kommission
2.4.1 Argumente der Mehrheit
Die Kommissionsmehrheit sieht Handlungsbedarf im Sinne der Initiative. Aus ihrer Sicht führten die Teilrevision des THG von 2010 und die autonome Einführung des "Cassis-de-Dijon-Prinzips" im Bereich der Lebensmittel zu einer Verwässerung der
7 Bericht des SECO zu den Auswirkungen der Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (Einführung des «Cassis de Dijon»-Prinzips in der Schweiz), April 2013, abrufbar unter: http://www.seco.admin.ch/aktuell/00277/01164/01980/index.html?lang=de&msg-id=48605