Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/77: 10.538 Pa.Iv. Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse. Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip ausnehmen · 12 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 7Fedlex · Erläuternder Bericht
hohen schweizerischen Qualitäts- und Produktionsstandards. Die Mehrheit ist der Ansicht, dass insbesondere im Lebensmittelbereich keinerlei Qualitätseinbussen in Kauf genommen werden sollten. Weiter dürfe der hiesigen Landwirtschaft nicht durch eine Untergrabung der Schweizer Qualitätsstrategie geschadet werden.
Nach der Diskussion des Berichtes des SECO mit der darin enthaltenen Evaluation des "Cassis-de-Dijon-Prinzips" kommt die Kommissionsmehrheit zum Schluss, dass das Prinzip kaum eine Wirkung zur Bekämpfung der Hochpreisinsel Schweiz gezeigt habe. Weder habe das erwartete Wirtschaftswachstum durch die Einführung des "Cassis-de-Dijon-Prinzips" umgesetzt werden können, noch sei dies in naher Zukunft absehbar. Angesichts der durch die Bewilligungspflicht beim BLV verursachten finanziellen und personellen Kosten vermag die Mehrheit keine wirtschaftlichen Gründe zu erkennen, die die Aufrechterhaltung des "Cassis-de-Dijon-Prinzips" im Lebensmittelbereich rechtfertigen würden.
Ebenso weist die Kommissionsmehrheit auf die Irreführung der Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten hin. Diese ergebe sich dadurch, dass auf dem Schweizer Markt Lebensmittel angeboten werden können, die in der Schweiz nach ausländischen Vorschriften produziert wurden, ohne dass dies für die Konsumierenden erkennbar sei. Da auf den Produkten lediglich das Produktionsland angegeben ist, können die Konsumentinnen und Konsumenten irrtümlicherweise davon ausgehen, dass diese auch nach inländischen Vorschriften produziert wurden (vgl. Ziffer 2.1 zur Vermeidung der Diskriminierung inländischer Hersteller).
Die Kommissionsmehrheit spricht sich aus diesen Gründen für den Ausschluss der Lebensmittel vom Anwendungsbereich des "Cassis-de-Dijon-Prinzips" aus.
2.4.2 Argumente der Minderheit
Die Minderheit der Kommission (Birrer-Heimo, Bertschy, Caroni, Germanier, Jans, Leutenegger Oberholzer, Maier Thomas, Müller Philipp, Noser, Pardini) betont die Wichtigkeit des "Cassis-de-Dijon-Prinzips" als Mittel zur Bekämpfung der Hochpreisinsel Schweiz und zur Förderung der Schweizer Wettbewerbsfähigkeit. Eine wettbewerbsbelebende Wirkung des "Cassis-de-Dijon-Prinzips" ergebe sich daraus, dass nur schon die Möglichkeit von erleichterten Parallelimporten eine dämpfende Wirkung auf die Preise im Binnenmarkt haben kann. Die Möglichkeit von Parallelimporten unter Nutzung des "Cassis-de-Dijon-Prinzips" erschwert u.a. den Erlass von auf Partikularinteressen zugeschnittenen und gegen den freien Handel gerichteten Vorschriften.
Die Minderheit bemerkt, dass die preissenkende Wirkung des "Cassis-de-Dijon-Prinzips" in der kurzen Zeit seit seiner Einführung kaum zu belegen ist. Sie erachtet deshalb eine Revision zum jetzigen Zeitpunkt ohne aussagekräftige Evaluation als absolut verfrüht.
Sie erachtet auch die Gefährdung des Schweizer Sicherheits- und Qualitätsniveaus nicht als gegeben und weist darauf hin, dass die Gesundheits- und Hygieneanforderungen durch das "Cassis-de-Dijon-Prinzip" nicht beeinträchtigt werden. Die Anzahl der erteilten Negativverfügungen durch das BLV hätte gezeigt, dass das bestehende System mit seinem Kontrollmechanismus bestens funktioniere und somit die Sicherheit von Qualität und Gesundheit gewährleistet sei (vgl. Ziffer 2.2). Ebenfalls sei den Bedürfnissen der Qualitätsstrategie der Landwirtschaft durch