Vorlage
Vernehmlassung 2014/90: Revision des Gefahrgutrechts · 168 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 140Fedlex · Vorlage
Änderungen ADR 2015 Dokument 1.1
(ii) nach der Durchführung der in den Unterabschnitten 6.4.15.1 bis
6.4.15.6 festgelegten Prüfungen
– hält das Versandstück seinen spaltbaren Inhalt zurück;
– werden die äußeren Mindestgesamtabmessungen des Versandstücks von mindestens 30 cm beibehalten;
– verhindert das Versandstück das Eindringen eines Würfels von 10 cm Kantenlänge;
(iii) die Kritikalitätssicherheitskennzahl (CSI) des Versandstücks wird unter
Verwendung der folgenden Formel berechnet:
U− 235 −Masse im Versandstück (g)
+
Z ,
CSI = 50 × 2 ×
Masse der anderen spaltbaren Nuklide * im Versandstück (g)
280
* Plutonium darf jeden Isotopenaufbau haben, vorausgesetzt die Menge an Pu-241 im Versandstück ist geringer als die Menge an Pu-240;
wobei die Werte für Z dabei der Tabelle 6.4.11.2 entnommen werden;
(iv) die Kritikalitätssicherheitskennzahl jedes Versandstücks ist nicht grö-
ßer als 10;
c) Versandstücke, die spaltbare Stoffe in irgendeiner Form enthalten, vorausgesetzt:
(i) die kleinste äußere Abmessung des Versandstücks ist nicht kleiner als
10 cm;
(ii) nach der Durchführung der in den Unterabschnitten 6.4.15.1 bis
6.4.15.6 festgelegten Prüfungen
– hält das Versandstück seinen spaltbaren Inhalt zurück;
– werden die äußeren Mindestgesamtabmessungen des Versandstücks von mindestens 10 cm beibehalten;
– verhindert das Versandstück das Eindringen eines Würfels von 10 cm Kantenlänge;
(iii) die Kritikalitätssicherheitskennzahl (CSI) des Versandstücks wird unter
Verwendung der folgenden Formel berechnet:
ENTWURF
U− 235 −Masse im Versandstück (g)
+
450
CSI = 50 × 2 ×
Masse der anderen spaltbaren Nuklide * im Versandstück (g)
280
* Plutonium darf jeden Isotopenaufbau haben, vorausgesetzt die Menge an Pu-241 im Versandstück ist geringer als die Menge an Pu-240;