Vorlage

Vernehmlassung 2014/90: Revision des Gefahrgutrechts · 168 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 151Fedlex · Vorlage

Änderungen ADR 2015 Dokument 1.1

Kapitel 6.6

6.6.2.2 Der erste Satz erhält folgenden Wortlaut:

"Der Code der Großverpackung kann durch den Buchstaben «T» oder «W» ergänzt werden."

Einen neuen zweiten Satz mit folgendem Wortlaut einfügen:

"Der Buchstabe «T» bezeichnet eine Bergungsgroßverpackung nach den Vorschriften des Absatzes 6.6.5.1.9."

[Die letzte Änderung in der französischen Fassung hat keine Auswirkungen auf den deutschen Text.]

6.6.3.1 Der Einleitungssatz vor Absatz a) erhält folgenden Wortlaut:

"Die Kennzeichnung mit Buchstaben, Ziffern und Symbolen muss eine Zeichenhöhe von mindestens 12 mm aufweisen und folgende Angaben umfassen:".

6.6.3.2 Ein neues zweites Beispiel mit folgendem Wortlaut einfügen:

"

50AT/Y/05/01/B/PQRS Bergungsgroßverpackung aus Stahl, die 2500/1000 gestapelt werden darf;

Stapellast: 2500 kg;

höchstzulässige Bruttomasse: 1000 kg".

6.6.3.3 erhält folgenden Wortlaut:

"6.6.3.3 Die höchstzulässige anwendbare Stapellast bei der Verwendung der Großver-

packung muss auf einem der Abbildung 6.6.3.3.1 oder 6.6.3.3.2 entsprechenden Piktogramm angegeben werden. Das Piktogramm muss dauerhaft und deutlich sichtbar sein.

"Abbildung 6.6.3.3.1 Abbildung 6.6.3.3.2

ENTWURF

Großverpackung, die gestapelt Großverpackung, die NICHT gewerden kann stapelt werden kann