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Vernehmlassung 2014/90: Revision des Gefahrgutrechts · 168 Seiten

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Änderungen ADR 2015 Dokument 1.1

6.11.4 In der Bem. nach "BK (x)" einen Verweis auf eine Fußnote 1 aufnehmen. Die

Fußnote 1 erhält folgenden Wortlaut:

"1 (x) muss durch «1» bzw. «2» ersetzt werden."

6.11.4.1 In der Bem. nach "591" einfügen:

", 592".

Kapitel 6.12

6.12.5 In der Bem. "EN-Norm 13501-1:2002" ändern in:

"Norm EN 13501-1:2007 + A1:2009".

TEIL 7

Kapitel 7.1

7.1.3 Nach "591 (Stand 01.10.2007, 3. Ausgabe)," einfügen:

"592 (Stand 01.10.2013, 2. Ausgabe),".

Am Ende nach "591" einfügen:

", 592".

Kapitel 7.3

7.3.1.1 erhält folgenden Wortlaut:

"7.3.1.1 Ein Gut darf in loser Schüttung in Schüttgut-Containern, Containern oder

Fahrzeugen nur befördert werden, wenn entweder

a) in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 10 eine mit dem Code «BK» bezeichnete Sondervorschrift oder ein Verweis auf einen bestimmten Absatz angegeben ist, welche/welcher diese Beförderungsart ausdrücklich zulässt, und die anwendbaren Vorschriften des Abschnitts 7.3.2 zusätzlich zu den Vorschriften dieses Abschnitts eingehalten werden oder

b) in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 17 eine mit dem Code «VC» bezeichnete Sondervorschrift oder ein Verweis auf einen bestimmten Absatz angegeben ist, welche/welcher diese Beförderungsart ausdrücklich zulässt, und die in Abschnitt 7.3.3 aufgeführten Bedingungen dieser Sondervorschrift zusammen mit allen gegebenenfalls angegebenen und mit dem Code «AP» bezeichneten ergänzenden Vorschriften zusätzlich zu den Vorschriften dieses Abschnitts eingehalten werden.

ENTWURF

Abgesehen hiervon dürfen ungereinigte leere Verpackungen in loser Schüttung befördert werden, sofern diese Beförderungsart durch andere Vorschriften des ADR nicht ausdrücklich verboten ist.

Bem. Wegen der Beförderung in Tanks siehe Kapitel 4.2 und 4.3."