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Vernehmlassung 2014/90: Revision des Gefahrgutrechts · 8 Seiten

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Änderungen und Erläuterungen der SDR Dokument 2

Geltender Text Änderungsvorschlag

Kapitel 6.14 Vorschriften für den Bau, die Aus- Kapitel 6.14 Vorschriften für den Bau, die Aus-

rüstung, die Zulassung des Bau- rüstung, die Zulassung des Bau-

musters sowie die Prüfung von musters sowie für die Prüfung von Baustellentanks Baustellentanks

Bem. 1. ... Bem. 1. ...

2. ... 2. ...

6.14.1 Allgemeines 6.14.1 Allgemeines

6.14.1.1 Begriffsbestimmungen 6.14.1.1 Begriffsbestimmungen Baustellentanks (BT): Baustellentanks (BT):

... ...

... ...

... ...

Nutzvolumen (bzw. maximaler Füll-

stand):

Der gekennzeichnete maximale Füllstand darf höchstens 95% des Fassungsraums von Baustellentanks betragen.

Bem. - ...

Bem. - ... - ...

- ... 6.14.1.2 Anwendungsbereich

6.14.1.2 Anwendungsbereich Die Vorschriften der Abschnitte 6.14.2 bis 6.14.4 er-Die Vorschriften der Abschnitte 6.14.2 und 6.14.4 gänzen oder ändern Kapitel 6.8 ADR für Baustellenergänzen oder ändern Kapitel 6.8 ADR für Baustel- tanks. Im Übrigen müssen alle Vorschriften von Kapilentanks. Im Übrigen müssen alle Vorschriften von tel 6.8 ADR eingehalten werden, mit Ausnahme der Kapitel 6.8 ADR mit Ausnahme der Absätze Absätze 6.8.2.1.15–6.8.2.1.22, 6.8.2.1.23 betreffend 6.8.2.1.3, 6.8.2.1.4, 6.8.2.1.15–6.8.2.1.23, 6.8.2.4.3 zerstörungsfreie Prüfungen, 6.8.2.4.3 und 6.8.2.5.2. und 6.8.2.5.2 eingehalten werden. Schweissarbeiten ...

sind durch geprüfte Schweisser auszuführen.

6.14.2 Bau

...

6.14.2.1 Werkstoffe

6.14.2 Bau Es sind Stähle zu verwenden, die bezüglich Festig-

keitswerten, Zähigkeit und Schweissbarkeit mindestens die Anforderungen an S235JR der Norm EN 10025 erfüllen.

6.14.2.2 Mindestwanddicke, Berechnung der Wanddicke

Innentanks mit einem Nutzvolumen von höchstens 2000 Litern müssen aus mindestens 3 mm dickem

Innentanks bis und mit 2100 l Fassungsraum müs- Baustahl hergestellt sein, Innentanks mit einem sen aus 3 mm Baustahl (oder gleichwertige Wanddi- Nutzvolumen von mehr als 2000 Litern müssen aus cke nach Formel in 6.8.2.1.18 ADR), bei Fassungs- mindestens 5 mm dickem Baustahl hergestellt sein. räumen über 2100 l aus mindestens 5 mm Baustahl Zulässig sind auch gleichwertige Wanddicken nach (oder gleichwertige Wanddicke nach Formel in der Formel in 6.8.2.1.18 ADR, jedoch muss die Min-6.8.2.1.18 ADR) hergestellt sein. destwanddicke bei austenitischen rostfreien Stählen

2,5 mm betragen.

Die Aussentanks (Auffangwanne) müssen mindes- Die Aussentanks (Auffangwanne) müssen dieselben tens dieselbe Wanddicke aufweisen wie die Innen- Anforderungen an die Wanddicke erfüllen wie die Intanks. nentanks.

6.14.2.3 Schutzeinrichtungen

Die Baustellentanks sind mit Schutzkragen (oder an- Die Baustellentanks sind mit einem Schutzkragen derem gleichwertigem Schutz) zu versehen, wobei oder einem anderen gleichwertigen Schutz zu verse-

die Überhöhung über die höchsten zu schützenden hen, wobei die Überhöhung über die höchsten zu

schützenden Teile mindestens 25 mm betragen