Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/97: Revision der Verordnung über den Schutz vor Störfällen (Störfallverordnung, StFV) · 14 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: L261-4134
Geltungsbereich für Strassen (unverändert, jedoch Möglichkeit zur Befreiung von der Kurzberichtspflicht, neuer Art. 5 Abs. 5 StFV)
Gesamtbeurteilung Anzahl: 44 Anhörungsteilnehmer
(100%)
Zustimmend, ohne 24 22 Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR,GE, GL, JU, NW, OW, SG, SH, SZ, TG, Änderungsanträge (55%) TI, UR, VD, VS, ZG, ZH)
2 Wirtschafts- und Industrieverbände (FER, SGV) Zustimmend, mit 2 1 Kantone (LU) Änderungsanträgen (5%) 1 weiterer Interessent (SSI)
Ablehnend 1 1 Kanton (SO)
(2%)
keine 17 2 Kanton (GR, NE)
Stellungnahme (39%) 10 Wirtschafts- und Industrieverbände (CARBURA, EV, scienceindustries,
abgegeben SBB, SVGW, Swissgas, Swissmem, VSG, VSLF, VSMR)
5 weitere Interessenten (ComABC, ecoswiss, EFBS, energie360o, SUVA)
Die ursprünglich angedachte Reduktion des Geltungsbereichs auf ein definiertes Netz, analog den Bahnlagen, die von einem Kanton (SO) weiter gefordert wird, hat im Kontaktgremium der StFV, dem zweimal jährlich stattfindenden Gremium aller Vollzugsstellen für den Erfahrungsaustausch, keine Mehrheit gefunden. Die vorgeschlagene Lösung zur Vermeidung unnötiger Vollzugsaktivitäten (der neue Art. 5 Abs. 5, wonach die Vollzugsbehörde Durchgangsstrassen von der Pflicht zur Einreichung eines Kurzberichts befreien kann) jedoch wohl. Weitere Änderungsanträge betreffend die Aufnahme von expliziten Kriterien für die Befreiung von der Kurzberichtspflicht (LU) werden in die Vollzugshilfe aufgenommen.
Systematisches Vorgehen beim Treffen von Sicherheitsmassnahmen (neuer Anh. 2.1 StFV)
Gesamtbeurteilung Anzahl: 44 Anhörungsteilnehmer
(100%)
Zustimmend, ohne 23 19 Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, JU, LU, NW, OW, SG, SO, SZ, Änderungsanträge (52%) TG, TI, ZG)
4 Wirtschafts- und Industrieverbände (FER, SGV, scienceindustries, VSMR)
Zustimmend, mit 6 5 Kantone (NE, SH, UR, VS, ZH)
Änderungsanträgen (14%) 1 weiterer Interessent (SSI)
Ablehnend 7 1 Kanton (VD)
(16%) 5 Wirtschafts- und Industrieverbände (CARBURA, EV, SVGW, Swissmem,
VSG)
1 weitere Interessenten (ecoswiss) keine 8 1 Kanton (GR) Stellungnahme (18%) 3 Wirtschafts- und Industrieverbände (SBB Swissgas, VSLF)
abgegeben 4 weitere Interessenten (ComABC, EFBS, energie360o, SUVA)
Die neue Vorgabe war Gegenstand von ausführlichen Untersuchungen und Vergleichen mit entsprechenden Anforderungen in anderen Bereichen (z.B. Sicherheit mit System am Arbeitsplatz, Sicherheitsmangementsysteme im Bahnwesen sowie für Rohrleitungsanlagen und in der Luftfahrt). Nach eingehenden Debatten in der Begleitgruppe und einem eigens dazu berufenen Ausschuss wurden die Anforderungen bereits auf ein absolutes Minimum reduziert. So können die Anforderungen des Anhangs 2.1 von KMU‘s mit einfachen Mitteln umgesetzt aber auch auf das Gefahrenpotential und die Komplexität grosser Anlagen skaliert werden. Das BAFU bietet zudem an, die Branchen bei der Entwicklung von eigenen Umsetzungshilfen – aufbauend auf den entsprechenden Lösungen aus
4/14 032/2006-01881/08/16/20/L261-4134