Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/97: Revision der Verordnung über den Schutz vor Störfällen (Störfallverordnung, StFV) · 14 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: L261-4134

eingereicht. Zur Revision haben sich insgesamt 26 Kantone, 12 Wirtschafts- und Industrieverbände sowie 6 weitere Interessenten geäussert1.

2 Gesamtbeurteilung

Die sorgfältige Vorbereitung der Revision mit einer breit abgestützten Begleitgruppe (4 betroffene Bundesämter, 7 kantonale Vollzugsstellen und 13 Inhaber- und Wirtschaftsverbandsvertretungen) hat sich bewährt und zu einer grundsätzlich positiven Rückmeldung zu den Revisionsvorschlägen geführt, insbesondere seitens der mehrheitlich für den Vollzug zuständigen Kantone. Skepsis einzelner Wirtschafts- und Industrievertreter ist einzig bezüglich der neuen Bestimmungen zum systematischen Vorgehen bei der Planung und Umsetzung von Sicherheitsmassnahmen und bei der aktiven Information der Öffentlichkeit vorgebracht worden. Bei den 15 adressierten Dachverbänden der Wirtschaft, die keine Stellungnahme abgegeben haben, ist davon auszugehen, dass sie stillschweigend mit den Änderungen einverstanden sind.

Die nachstehenden Tabellen und Beurteilungen des BAFU vermitteln eine Übersicht über die generelle Haltung der Anhörungsteilnehmer, über die zentralen Elemente der Revision und inwieweit diese angepasst wurden.

Geltungsbereichs für Betriebe mit chemischem Gefahrenpotential (Anpassung an das GHS und Aufnahme der hochaktiven Stoffe in den Geltungsbereich, revidierter Anh. 1.1 StFV)

Gesamtbeurteilung Anzahl: 44 Anhörungsteilnehmer

(100%)

Zustimmend, ohne 34 21 Kantone (AG, BL, BS, FR, GE, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, Änderungsanträge (77%) UR, VD, VS, ZG, ZH)

10 Wirtschafts- und Industrieverbände (CARBURA, EV, FER, scienceindustries, SGV, SVGW, Swissmem, VSG, VSLF, VSMR)

3 weitere Interessenten (ecoswiss, energie360o, SSI)

Zustimmend, mit 5 4 Kantone (AI, AR, BE, GL) Änderungsanträgen (11%) 0 Wirtschafts- und Industrieverbände

1 weitere Interessenten (SUVA)

Ablehnend0

(0%)

keine 5 1 Kanton (GR) Stellungnahme (11%) 2 Wirtschafts- und Industrieverbände (SBB, Swissgas) abgegeben 2 weitere Interessenten (ComABC, EFBS)

Die Anpassung der StFV an das GHS und die Aufnahme der hochaktiven Stoffe in den Geltungsbereich der StFV kann als unbestritten bezeichnet werden. Die eingebrachten Änderungsvorschläge betreffen den Wunsch nach einer Summenregel für die Ermittlung von Mengenschwellen (AI, AR, GL), einen Vorschlag für eine andere Mengenschwellenzuteilung (BE) und Vorschläge zu den Kriterien für die Mengenschwellen der hochaktiven Stoffen. Diese Einzelmeinungen haben bereits in der Vorbereitungsphase in den Arbeitsgruppen keine Mehrheit gefunden und werden deshalb nicht berücksichtigt. Die verschiedentlich geforderten Erläuterungen zur Aufnahme der hochaktiven Stoffe werden, gestützt auf die bereits geleisteten Arbeiten, in einer eigenen Vollzugshilfe gegeben (geplant für 2016).

1Die Liste der Anhörungsteilnehmenden mit den Abkürzungen befindet sich unter Ziff. 5

2/14 032/2006-01881/08/16/20/L261-4134