Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/105: Verordnung über die elektrischen Niederspannungs-Installationen NIV (Teilrevision) · 11 Seiten
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nen genügt eine Kontrolle alle 10 Jahre (Ziff. 2.4.13.). Die Zuweisung der einzelnen Installation / Anlage zu einer bestimmten Kontrollperiode wird das ESTI zusammen mit dem ASTRA im Rahmen einer Weisung auf Grund einer vertieften Beurteilung der Rahmenbedingungen vornehmen.
3. Finanzielle, personelle und weitere Auswirkungen auf Bund und Kantone sowie Auswirkun-
gen auf Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft
Finanzielle, personelle und weitere Auswirkungen auf Bund und Kantone
Die vorgeschlagenen Verordnungsänderungen haben auf Bund und Kantone keine Auswirkungen
Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft
Die vorgeschlagenen Anpassungen der NIV erlauben dem Installationsgewerbe eine flexiblere und einfachere Betriebsführung ohne nachteilige Auswirkungen auf das Sicherheitsniveau bei den elektrischen Installationen. Davon profitieren in erster Linie die Installationsinhaber (Hauseigentümer). Mit unmittelbaren Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft ist nicht zu rechnen.