Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/117: Anhörung zur Änderung der Energieverordnung (EnV) · 15 Seiten

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Schritt zur Vorschrift einer von ihnen abgelehnten Kennzeichnungspflicht für Gebrauchtwagen und beantragen sinngemäss die Streichung ebendieser Ziffer.

Kennzeichnung in Verkaufsstellen und an Ausstellungen

Die Energieetikette «muss mindestens gleich gut sicht- und lesbar platziert sein wie allfällige Informationen zu Preis und Ausstattung des Personenwagens» – dieser Satz soll in der Ziff. 3.2 mit der Begründung, dass dies die hervorgehobene Beschriftung von Ausstellungsfahrzeugen mit Preisen oder Ausstattungen verunmöglicht, gestrichen werden (AGVS, auto-schweiz, strasseschweiz,

VFAS). Für den TCS ist die Präzisierung des Ausdrucks «sichtbar» akzeptabel.

Zudem stehen die Verkehrsverbände der Änderung, dass die elektronisch dargestellte Etikette von jeder Einstellung auf dem Bildschirm abrufbar sein soll, ablehnend gegenüber (Ziff. 3.4 lit. c).

Ebenso wird ein Hinweis auf die Internetplattform des BFE in Verkaufsstellen wegen den strikten Herstellervorgaben für die Show-Room-Gestaltung und dem existierenden BFE-Hinweis auf jeder Etikette abgelehnt (Ziff. 3.6). Der TCS schlägt vor, den Hinweis auf die BFE-Website als integralen Bestandteil der Energieetikette (z.B. QR-Code) anzubringen. Da jedes Neufahrzeug mit der Energieetikette gekennzeichnet ist, lehnen AGVS und VFAS die verbindliche Verfügbarkeit von Listen in Verkaufsstellen wegen unverhältnismässigem Aufwand und ökologischen Bedenken ab.

Kennzeichnung im Internet, in der Werbung und in Preislisten

Eine identische Schriftgrösse von Energieetikette und Preis resp. Ausstattungsangaben schränkt laut AGVS die Gestaltungsfreiheit der Garagenbetriebe ein (Ziff. 4.2, 5.2). Ferner sind AGVS, autoschweiz und der TCS wegen zu hohem Aufwand und zu vielen gesetzlichen Werbeangaben gegen die verbindliche Einführung eines farbigen Pfeils zur Darstellung der Effizienzkategorie im Internet und in der Werbung. Sie verlangen demnach die Streichung der betroffenen Artikel (Ziff. 4.3; Ziff. 6.3 und 6.4). Aufgrund ihrer Bedenken in Bezug auf die Umsetzung und den Mehrwert der Energieetikette (siehe Ausführungen unter Generelle Äusserungen zur Energieetikette für Personenwagen), unterstützen die Akteure asci, FRC, Greenpeace, Pro Natura, PUSCH, S.A.F.E., SES, SKS, SPS, Toptest, VCS, WWF jene Änderungen nicht, die darauf abzielen, einzig die Effizienzkategorie (nicht aber den Verbrauch und den CO2-Ausstoss) besser sichtbar zu machen.

BE plädiert generell auf den Verzicht von weiteren Reglementierungen in der Werbung. Andere Änderungen begrüssen die genannten Verkehrsverbände ausdrücklich (Ziff. 2.2, 3.5, 5.3).

Anforderungen an die Angaben

Der SVGW begrüsst zwar grundsätzlich die Anforderungen an die Angaben von Gemischen aus fossilen und biogenen Treibstoffen (Ziff. 8.2.3), bemängelt aber die Umsetzung auf der Energieetikette (Ziff. 10.1; 10.2) als unklar und als unzureichende Entscheidungshilfe für Konsumenten. Bei einem ökologisch bewussten Autokauf sind laut SVGW die Energieeffizienz, der Energieverbrauch und - kosten sowie die Treibhauswirksamkeit entscheidend, weshalb Ziff. 8.2.3. gekürzt definiert werden soll («… typengenehmigt sind, ist der klimarelevante Anteil der CO-Emissionen anzugeben.»). Des Weiteren soll die Typengenehmigungsnummer weiterhin zwingend auf der Etikette aufgeführt werden. Ergänzend verlangt der VSG, dass die klimarelevanten CO2-Emissionen auf dem sogenannten CO2-Balken der Etikette dargestellt werden.

Die erforderlichen Angaben für die Erstellung der Energieetikette stünden meistens erst definitiv zur Verfügung, wenn ein Fahrzeug in die Schweiz importiert und die Typengenehmigung veranlasst wurde. Deshalb plädieren die teilnehmenden Verkehrsverbände für die Möglichkeit der Verwendung von provisorischen Werten in Preislisten, Prospekten, Offerten und Verträgen.

Ein Antrag betrifft die Elektrofahrzeuge: Die Effizienzkategorie, insbesondere jene von Range Extender soll differenzierter definiert werden, da zurzeit praktisch alle Fahrzeuge mit der Klasse A bewertet sind (asci, FRC, Greenpeace, Pro Natura, PUSCH, SES, SKS, SPS, VCS, WWF).

Die Solar Campus GmbH ist mit der Berechnung der Bewertungszahl zur Bestimmung der Energieeffizienz von Personenwagen nicht einverstanden und schlägt eine alternative Definition vor (Ziff. 7.3). Zudem werden sprachliche und mathematische Ungenauigkeiten in der Darstellung der Bewertungszahl kritisiert und Verbesserungen vorgeschlagen (Ziff 7.3).

Die Kantone AR und BE unterstreichen die Relevanz der korrekten Ermittlung von CO2- und Energieverbrauchswerten bei Motorfahrzeugen. Der Bund müsse darauf hinwirken, dass die ermittelten Werte realitätsnäher erhoben werden und dies in der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) regeln.