Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/117: Anhörung zur Änderung der Energieverordnung (EnV) · 15 Seiten

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Kennzeichnung der Energieeffizienzklasse in Verkaufsunterlagen, Werbung und im Online-

Handel

Coop und Migros beantragen eine Übergangsfrist für die Kennzeichnungsvorschriften bis zum 30.06.2017. Sie verweisen auf die benötigte Vorlaufzeit für IT-Systeme. Die Grossverteiler kritisieren die geplanten Darstellungsvorgaben als zu detailliert sowie impraktikabel und fordern, die Lesbarkeit für Konsumenten zu priorisieren. Des Weiteren beantragt das Konsumentenforum identische

Schweizer und EU-Vorschriften für die Werbung und Verkaufsunterlagen der Geräte. Jeder Unterschied führe zu Mehrkosten und Verwirrungen bei den Konsumenten, so die Begründung.

asci, FRC, Greenpeace, Pro Natura, PUSCH, S.A.F.E., SES, SKS, SPS, Toptest, VCS, WWF gewichten die Sichtbarkeit der Energieeffizienz auf dem Online-Markt stärker. Sie argumentieren, die Vorschriften seien in der EU seit März 2016 gültig und Änderungen im Internet könnten innerhalb weniger Tage umgesetzt werden. Die Übernahme der EU-Verordnung über die Präsentation der Etiketten im Internet gelte es daher ohne Übergangsfristen im Gleichzug mit der EU umzusetzen.

FEA und SRF beantragen indessen eine klärende Formulierung bezüglich der Pfeilfarbe, sodass bei schwarzweissen Inseraten die Farbe explizit wegfallen darf.

Kritik an Inverkehr- und Abgabefristen

Während die Übergangsfrist für das Abgeben (weiterer Verkauf nach dem erstmaligen auf den Markt bringen) verständlich sei, erachten 14 Akteure die Übergangsfrist für das Inverkehrbringen (erstmaliges auf den Markt bringen) als unnötig und verwirrend (SH, TG, asci, FRC, Greenpeace, Pro Natura, PUSCH, S.A.F.E., SES, SKS, SPS, Toptest, VCS, WWF).

Mehrere Anhörungsteilnehmende kritisieren (Coop, fvb, IG DHS, Migros, SWICO) die existierenden Abgabe- resp. «Abverkaufsfristen». In der EU gebe es keine solchen Befristungen, die ausserdem wettbewerbshindernd seien. Folglich beantragt SWICO die Abschaffung dieser Fristen in allen Gerätekategorien (Anhang 2.8 Ziff. 9; Anhang 2.9 Ziff. 9; Anhang 2.12 Ziff. 8); die Vertreter der Detailhändler sprechen sich für einen zukünftigen Verzicht der Abverkaufsfristen aus. Zum jetzigen Zeitpunkt verlangen Coop, die IG DHS und Migros die identische Übernahme der Übergangsbestimmungen bezüglich Inverkehrbringen und Abverkaufsdaten gemäss EU-Recht.

Verlangte Ausdehnung der Effizienzanforderungen an privaten Gebrauch

Der Detailhandel (Coop, IG DHS, Migros) und FEA beklagen, dass weitergehende Geräteanforderungen durch Auslandeinkäufe und Privatimport verstärkt umgangen werden – gemäss Schätzungen in sechsstelliger Stückzahl (FEA). In Folge dessen beantragen alle vier Organisationen die Energieeffizienzanforderungen auf den privaten Eigenverbrauch zu erweitern (Art. 10, Abs. 5 EnV). Der Bundesrat habe von seinen in Artikel 8 Absatz 4 EnG statuierten Kompetenzen Gebrauch zu machen, die Inverkehrsetzungsbestimmungen auf Private auszudehnen (FVB). Die Ausdehnung federe weitergehende Regelungen der Schweiz und die Benachteiligung der Schweizer Händler ab. Ergänzend beantragen dieselben Teilnehmenden die Einführung eines neuen Absatzes (Art. 10,

Abs. 6 EnV), der die Kontrollen von Auslandseinkäufen und Geräteinstallationen ausländischer Firmen, die höhere Effizienzanforderungen betreffen, durch den Bund beinhaltet.

SWICO fordert ein enges detailliertes Monitoring der EU-Prozesse durch das BFE, da der EU-interne Prozess in Richtung einer einheitlichen «A-G»-Skala bereits weit fortgeschritten sei. Die FRC fordert die Effizienzklassen geräteübergreifend an die Klassen A bis G anzupassen und «+»-Kategorien zu entfernen. Das Konsumentenforum bemerkt, dass die Energieetikette bei den Schulungsteilnehmenden der Organisation kaum bekannt ist und wenig Beachtung findet. Demzufolge beantragt es die Entwicklung eines Kommunikationskonzepts durch das BFE mit dem Ziel, die Bekanntheit und Umsetzung der Vorschriften sicherzustellen. Gemäss Antrag des Konsumentenforums sollen sich die Akteure auf eine Lösung einigen, welche die Anpassungen der Energieetikette zeitgleich mit der EU erlaubt, ohne eine ordentliche Revision der EnV durchführen zu müssen – beispielsweise in dem die Kompetenz an das Bundesamt übertragen oder eine automatische Übernahme der relevanten Vorschriften für die Schweiz verankert wird.

Zu den Waschmaschinen, Wäschetrocknern, Leuchtstofflampen, netzbetriebenen Lampen, Klimageräten und Ventilatoren, Geschirrspüler sowie Staubsauger äusserte sich keine Organisation explizit.