Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/117: Anhörung zur Änderung der Energieverordnung (EnV) · 15 Seiten

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nigen global tätigen Herstellern nach einheitlichen Kriterien produziert werden. Folglich könnten Geräte aufgrund anderer Vorschriften in der Schweiz unter Umständen nicht oder mit hohen Preisaufschlägen eingeführt werden.

Vertreter der Telekommunikation und das Konsumentenforum stellen in der Verknüpfung der VIAmit den «Networked Standby»-Vorschriften (Anhang 2.9 mit Anhang 2.8, Ziff 2.3 resp. VIA mit EU 1275/2008; 801/2013) einen Widerspruch fest: Die vorgesehen Stand-By- und Off-Zustand-Grenzwerte würden die im VIA ausdrücklich angelegte Design- und Innovationsfreiheit in der Entwicklung verhindern. Die Teilnehmenden des Detailhandels (Coop, IG DHS, Migros) beantragen ebenfalls die Streichung der Ziff. 2.3 aufgrund erwarteter Mehrkosten durch die zusätzlichen Anforderungen.

Dieselben Akteure orten eine benötigte Klarstellung beim ersten Satz von Ziff. 2.1 und beantragen folgende Ergänzung: «Geräte nach Ziffer 1 Buchstabe a dürfen in Verkehr gebracht werden, wenn sie die Anforderungen der jeweils geltenden Version des VIA erfüllen.» Den zweiten Satz derselben Ziffer gelte es zu streichen: Daraus resultieren nach Meinung von vier Teilnehmenden Sondervorschriften bei Messverfahren und benötigte Ausnahmegenehmigungen, die impraktikabel und innovationsfeindlich seien (SUISSEDIGITAL, Quickline, SWICO, upc cablecom). Im Sinne einer einheitlichen Übernahme des VIA beantragen sie zudem die Streichung von Ziff. 2.2 und 2.3 sowie eine Formulierungsänderung bei Ziff. 7 («oder» anstelle von «und» am Satzende).

Angesichts fehlender Nutzung und geringem Aufklärungseffekt von Informationsbroschüren in Verkaufsstellen, hinterfragt upc cablecom die Praxis, Informationen schriftlich zur Verfügung zu stellen. Die Darstellung der Informationen online oder auf einem Bildschirm erziele denselben Effekt – daher soll die verlangte Angabe in den Verkaufsstellen gelöscht werden (Anhang 2.9 Ziff. 7).

2.5.3.6 Stromversorgungsgeräte (Anhang 2.11)

Das Konsumentenforum und SWICO begrüssen die Anpassungen an die EU-Vorschriften explizit.

2.5.3.7 Fernsehgeräte (Anhang 2.12)

SWICO bemängelt die vorgesehenen Anforderungen in Verkaufsunterlagen und in der Werbung und plädiert für einen Verzicht von Detailvorgaben von Fernsehgeräten bezüglich Schriftart, Zeichengrösse, Form und Farbe.

2.5.3.8 Elektrische Lampen und Leuchten (Anhang 3.3bis)

SLG und FVB plädieren aus den folgenden Gründen für eine freie Wahl in den Verkaufsunterlagen zwischen Pfeil und Energieetikette: Einerseits führe die verbindliche Pfeildarstellung zu Komplikationen bei Etiketten von Leuchten, weil auf einigen Etiketten mehrere Energieklassen in einer Etikette zusammengefasst sind. Andererseits existiere für eingebaute LED-Module eine einzige Darstellung, bei welcher die Klassen A, A+ und A++ mithilfe einer «Klammer» zusammengefasst werden. In diesen Fällen sei die korrekte Darstellung unklar.

2.5.3.9 Haushaltskaffeemaschinen (Anhang 3.9)

Drei Akteure (Coop, IG DHS, Migros) befürworten eine Rückkehr zur freiwilligen Energieetikette. Sie beantragen deshalb, Anhang 3.9 zu streichen. Alternativ verlangen die drei Organisationen, die geltenden Vorschriften solange beizubehalten, bis die EU die Energieetiketten für Kaffeemaschinen neudefiniert hat.

Die Energieetiketten für Kaffeemaschinen sollen ohne «+»-Klassen von A bis G definiert werden – so der Antrag von 14 Akteuren (SH, TG sowie asci, FRC, Greenpeace, Pro Natura, PUSCH,

S.A.F.E., SES, SKS, SPS, Toptest, VCS und WWF). Wenn zu Beginn nur wenige Anbieter die Klassen A und B erreichen, ermögliche dies der Industrie die Vermarktung zukünftiger Innovationen. Anderer Meinung sind die Detailhändler: Sie fordern, an den bisherigen Klassen festzuhalten und Ergänzungen auf die Klassen A+ bis A+++ zu beschränken.

Der FEA moniert, dass entgegen den Erwartungen und Vorschlägen des Verbandes mit den neuen EN-Messmethoden die Anforderungen für die Effizienzklassen etwas verschärft wurden. Mit den Änderungen fielen bestehende Geräte teilweise in eine schlechtere Klasse. Downgradings schmälern laut FEA den Produktwert.

Ferner hinterfragt das Konsumentenforum, ob die möglichen Energieeinsparungen den zusätzlichen Aufwand für die Energieetikette rechtfertigen. Zudem solle die Etikette mit dem internationalen Layout (ohne Schweizerkreuz) übereinstimmen. Bestehende Geräte sollen im Falle einer Erweiterung die bestehende Klassenzuordnung behalten können.