Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/117: Anhörung zur Änderung der Energieverordnung (EnV) · 15 Seiten
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2.5.3 Geänderte Anhänge
2.5.3.1 Kühl- und Gefriergeräte (Anhang 2.2)
Zweierlei Forderungen stellen 14 Anhörungsteilnehmende (SH, TG, asci, FRC, Greenpeace, Pro Natura, PUSCH, S.A.F.E., SES, SKS, SPS, Toptest, VCS, WWF): Einerseits sollen die Energieetikette und die Mindestanforderung (Klasse A) ebenfalls für gewerbliche Weinkühlgeräte gelten. Die Weinlagerschränke für Haushalte und Gewerbe würden sich technisch nicht unterscheiden, allerdings werden die Gerätebestimmungen nur für den Haushaltsverbrauch angewendet.
Andererseits sollen die Mindestanforderungen der Klasse C ab August 2016 für «Nicht-Kompressor-Kühlgeräte» (v.a. Minibars in Hotels) eingeführt werden. Die existierende Ausnahme, dass diese Geräte einzig die Klasse D erreichen müssen, sei nicht mehr passend, weil bereits A+++-Kompressor-Minibars existieren und weniger effiziente Technologien die Klasse C erreichen.
2.5.3.2 Haushaltslampen (Anhang 2.3)
16 Anhörungsteilnehmende (GE, SH, TG, VD, asci, FRC, Greenpeace, Pro Natura, PUSCH,
S.A.F.E., SES, SKS, SPS, Toptest, VCS, WWF) bedauern das um zwei Jahre verschobene Verkaufsverbot der Haushaltslampen. Sie beantragen die Anforderungen im Zusammenhang mit der Stufe 6 wie ursprünglich vorgesehen am 1. September 2016 umzusetzen.
Demgegenüber sprechen sich der HEV, das Konsumentenforum und die SLG für die Fristanpassung aus. Um den Marktteilnehmern eine Anpassung der Produktions- und Lagerkapazität zu ermöglichen, wünscht die SLG eine Übergangsfrist von mindestens sechs Monaten beim Inverkehrbringen der betreffenden spezifischen Produkte. Der HEV fordert, ein Halogenverbot gänzlich zu unterlassen. Bevor Halogenlampen verboten werden, solle die Forschung zuerst die Schadlosigkeit der LED-Leuchten beweisen. Ansonsten drohe ein ähnliches Szenario wie bei den Energiesparlampen.
Im Rahmen der Übergangsbestimmungen für Lampen empfiehlt der SLG, aufgrund fehlender Terminvorgaben seitens der EU, den Abgabetermin um mindestens zwei Jahre zu erhöhen.
2.5.3.3 Elektrobacköfen (Anhang 2.7)
Das kf stimmt den strengeren Anforderungen unter dem Vorbehalt zu, dass diese für sämtliche importierten Geräte gelten und wirksame Kontrollen im privaten Grenzverkehr und im Gewerbe erfolgen. Die Effizienzklasse A+ soll als Mindestanforderung ab 2018 angekündigt werden. Dies fordern SH, TG, asci, FRC, Greenpeace, Pro Natura, PUSCH, S.A.F.E., SES, SKS, SPS, Toptest, VCS und WWF, weil die käuflichen Geräte schon häufig der A+-Klasse zugehören und die Schweiz ihre Führungsrolle wahren solle. Dieselben Anhörungsteilnehmer bemängeln ausserdem, dass der Energieeffizienzindex der Backöfen einzig auf dem effizienteren, konventionellen Backverfahren basiert – die als effizient vermarkteten Backöfen seien dies jedoch nicht zwingend beim Umluft-Backverfahren. Die Backöfen sollen die deklarierte Effizienzklasse in beiden Backverfahren erreichen müssen.
2.5.3.4 Bereitschafts- und Aus-Zustand von elektrischen und elektronischen Haushalts- und Büro-
geräten (Anhang 2.8)
Vertreter der Telekommunikationsunternehmen beantragen, auf gesonderte Übergangsfristen (Anhang 2.8 und 2.9, Ziff. 9) wegen fehlendem Nutzen zu verzichten (Quickline, SUISSEDIGITAL,
SWICO, upc cablecom).
2.5.3.5 Set-Top-Boxen (Anhang 2.9)
Die Anforderungen an Set-Top-Boxen des Voluntary Industry Agreement (VIA) bewerten mehrere Akteure als sehr schwach und beantragen zusätzlich absolute Verbrauchslimiten mit max. 140 kWh/a ab Januar 2017 und max. 70 kWh/a ab 1. Januar 2019. Die Verbindlichkeit und die Anwendung der Standby-Limiten erscheinen dieser Gruppe zwingend. Zudem seien Ausnahmebewilligungen für höhere Verbräuche zu streichen (SH, TG sowie asci, FRC, Greenpeace, Pro Natura,
PUSCH, S.A.F.E., SES, SKS, SPS, Toptest, VCS und WWF).
Andere Anhörungsteilnehmende (Coop, IG DHS, Migros, Quickline, SUISSEDIGITAL, SWICO, upc cablecom) befürworten ausdrücklich, das VIA als Regulierungsgrundlage zu verwenden. Gemeinsam mit den Abweichungen zum EU-Recht würden sowohl Rechtsunsicherheiten als auch Innovationshemmnisse abgeschafft. So argumentiert upc cablecom, dass komplexe Set-Top-Boxen von we-