Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/118: Pa. Iv. 10.407/13.477 «Prämienbefreiung für Kinder» / «KVG. Änderung der Prämienkategorien für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene» · 20 Seiten

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 der sozialpolitische Ausgleich soll weiterhin über das System der Prämienverbilligung erfolgen, das eine zielgerechte und damit auch effiziente Entlastung der Haushalte mit tiefem Einkommen ermöglicht;

 die Prämien der über 35-jährigen würden übermässig ansteigen; davon wären auch viele Eltern betroffen, so dass der familienpolitische Gesamteffekt negativ sein könnte;

 den Kantonen würden zusätzliche Kosten für die Prämienverbilligung anfallen;

 das System würde komplizierter, worunter nicht nur die Steuerbarkeit des Systems, sondern auch die Akzeptanz in der Bevölkerung leiden würde.

4.3.3 Gegner des Vorentwurfes und der Minderheit II (= Befürworter geltendes Recht)

6 Kantone (AG, AI, GE, NE, SZ, VS), SVP, CP, FER lehnen die vorgeschlagenen Änderungen ab. Die Lasten würden nur umverteilt. Der Risikoausgleich und die Prämienverbilligung sollten nicht komplizierter werden.

Die über 35-Jährigen würden zu stark belastet. Dadurch würden den Kantonen zusätzliche Kosten für die Prämienverbilligung anfallen. Zudem dürfte sich auch die politische Durchsetzbarkeit als schwierig erweisen. Insbesondere von jenen Altersgruppen über 35 Jahren, die ohne Gegenleistung deutlich mehr Prämien bezahlen müssten, sei mit starkem Widerstand zu rechnen.

Viele Familien würden keinen Nutzen aus dieser Vorlage ziehen, denn die Eltern müssten zwar für die Kinder weniger Prämien, für sich selber aber höhere Prämien bezahlen.

Ferner wurde bemängelt, den Versicherern werde freigestellt, die Prämien zu senken, während sie die Prämien weitgehend erhöhen könnten.

4.4 Tiefere Prämien (Art. 61 Abs. 3)

4.4.1 Befürworter des Vorentwurfes (= tiefere Prämien für bis 35 Jährige)

BDP, FDP, Assura, BFG, Groupe Mutuel, Minderheit von santésuisse befürworten die Verpflichtung der Versicherer, für Kinder, junge Erwachsene und Versicherte, die am 31. Dezember des betreffenden Jahres 26 bis 35 Jahre alt sind, tiefere Prämien als für die übrigen Versicherten festzulegen und die Prämienhöhe nach Altersstufe abzustufen, wobei diejenige für Kinder am tiefsten sein muss.

Für die BDP wird damit sichergestellt, dass sich die Entlastung der jungen Erwachsenen und der 26- bis 35-Jährigen im Risikoausgleich auch auf die Prämien auswirkt.

FDP begrüsst die Einführung der Kategorie „26–35-Jährige“, die eine weitere Abstufung hin zu risikogerechteren Prämien bildet und die ohnehin schon belastete Solidarität zwischen den Versicherten entlastet. Der Generationenvertrag soll nicht weiter strapaziert werden.

Assura erklärt, wenn die Vorlage angenommen werde, sollten die Versicherer verpflichtet werden, die Prämien nach Alterskategorien abzustufen. Sonst könne das angestrebte Ergebnis, nämlich der Quersubventionierung entgegenzuwirken, nicht erreicht werden. Diese könnte sich im Gegenteil sogar verschärfen.

BFG begrüsst - trotz Festhalten am Grundsatz der Solidarität - eine Verstärkung der Eigenverantwortung. Das bedeute, dass sich auch die Ausgestaltung der Prämien durchaus an den effektiv verursachten Kosten orientieren solle.

Minderheit von santésuisse befürwortet, dass die tendenziell kostenintensiven Altersklassen (Klassen ab 40 Jahren und insbesondere die über 55-Jährigen) einen entsprechend höheren Beitrag über ihre Prämien leisten. Unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung sei eine merkliche gestaffelte Reduktion der Prämien der jungen Erwachsenen und damit