Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/118: Pa. Iv. 10.407/13.477 «Prämienbefreiung für Kinder» / «KVG. Änderung der Prämienkategorien für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene» · 20 Seiten

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4.1.3 Gegner des Vorentwurfes

5 Kantone (AG, AI, NE, SZ, VS), SVP, Assura, CP, FER lehnen die Vorlage ab. Sie führen unter anderem an, es würden lediglich die Kosten anders verteilt und der administrative Aufwand vergrössert.

GE empfiehlt, die geltende Regelung beizubehalten, solange die grundsätzlichen Fragen wie die Reserven, der Risikoausgleich und die Transparenz der Prämiengestaltung nicht geregelt seien.

GE, SZ, VS erklären zudem, die finanziellen Auswirkungen der Vorlage auf ihren Kanton seien zu unbestimmt.

SVP lehnt die Vorlage ab, weil sie für die über 35-jährigen zu einem übermässigen Prämienanstieg führe. Die Prämien für Kinder seien bereits heute tief angesetzt.

Assura weist darauf hin, dass der Risikoausgleich die Risikoselektion verhindern soll. Deshalb soll die Entlastung der Familien nicht über den Risikoausgleich erfolgen.

4.1.4 Stellungnahme nur zu den versicherungstechnischen Aspekten

CSS Institut beschränkt sich auf die rein versicherungstechnischen Aspekte der Vorlage. Es nimmt ausdrücklich nicht Stellung zur Frage, ob den jungen Erwachsenen von 19 bis 25 oder von 26 bis 35 Jahren eine Prämienreduktion gewährt werden soll, da es sich um eine politische Frage handle.

Es erklärt, dass es die Frage untersucht habe, ob mit den vorgeschlagenen Änderungen das gewünschte Ziel einer Reduktion der Prämien für die oben angesprochenen Altersgruppen erreicht werden könne. Diese Frage könne für den heute gültigen Risikoausgleich mit Ja beantwortet werden. Für den ab 2017 sowie den voraussichtlich ab 2019 gültigen Risikoausgleich könne die Frage mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit mit Ja beantwortet werden.

Es weist zudem darauf hin, dass in Art. 16a Ziffer 2 (a und b) die Durchschnittskosten „sämtlicher Versicherten“ angesprochen werden, obwohl die Kommission auf Grund ihrer Ausführungen die Durchschnittskosten „sämtlicher erwachsener Versicherter“ meinen dürfte. Dasselbe gelte sinngemäss für die Position der Minderheit II.

4.1.5 Andere Vorschläge

parlamentarische Initiative "Prämienbefreiung für Kinder"

AG, UR, SH, GDK, SPS unterstützen die parlamentarische Initiative "Prämienbefreiung für Kinder", die alle Kinder bis 18 Jahre von Prämien befreien und dies über die Prämien des Erwachsenenkollektivs finanzieren will (10.407). Damit könne der administrative Aufwand bei den Versicherern und Kantonen gesenkt und die Familien wirkungsvoll entlastet werden. Die Kantone könnten die frei werdenden finanziellen Mittel für alle Erwachsenen (inklusive junge Erwachsene in Ausbildung) einsetzen.

Altersabhängige Prämien in einer eigenen Vorlage einführen

Economiesuisse lehnt die Entlastung einer neuen Altersgruppe über den Risikoausgleich ab. Die Abkehr von der Einheitsprämie müsse in einem grösseren, politischen Rahmen diskutiert werden. Die Einführung einer einzigen, neuen Prämiengruppe durch die Hintertüre sei inopportun. Altersabhängige Prämien sollten global eingeführt werden und sämtliche Alterskategorien umfassen. Einer solchen Revision stehe die Wirtschaft offen gegenüber.

BFG gibt zu bedenken, dass eine Entlastung der Altersgruppen bis 35 Jahren die Solidarität der Gruppen über 36 Jahren verdichtet und damit einen asymmetrischen Effekt hat. Auch für die Altersgruppen über 36 Jahre wäre eine Differenzierung zu prüfen, da auch dort mit zunehmendem Alter sehr unterschiedlich hohe Leistungen beansprucht werden.

SAG erklärt, es sei zu begrüssen, dass sich die SGK Gedanken zur Reduzierung der strikten Einheitsprämie mache, indem sie eine neue Altersgruppe 26-35 vorschlage. Diese Alterska-