Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/118: Pa. Iv. 10.407/13.477 «Prämienbefreiung für Kinder» / «KVG. Änderung der Prämienkategorien für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene» · 20 Seiten

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4.5.2 Gegner der Minderheit III

Groupe Mutuel geht davon aus, dass die Kantone bestimmen sollen, in welchem Umfang sie die Prämien verbilligen, dass sie aber die mit der Vorlage eingesparten Mittel für die Prämienverbilligung einzusetzen haben. Deshalb lehnt Groupe Mutuel die Minderheit III ab.

Auch kf lehnt die Minderheit III ab.

4.5.3 Befürworter der Minderheit III (= geltendes Recht)

24 Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VS, ZG, ZH), GDK, BDP, FDP, SVP, CP, Economiesuisse, KKA, SAG befürworten das geltende Recht.

GE weist darauf hin, dass diese Massnahme zu zusätzlichen Kosten für die Kantone führen könnte, die zurzeit schwierig zu beziffern sind und die im Bericht bezüglich der jungen Erwachsenen in Ausbildung überhaupt nicht beziffert sind. Demnach könne sich der Regierungsrat nicht zum Prämienverbilligungsansatz von 80 Prozent äussern und halte am geltenden Recht fest, solange die grundsätzlichen Fragen nicht geklärt seien.

VD begrüsst eine Entlastung der Familien, widersetzt sich jedoch einer Lastenverschiebung vom Bund an die Kantone.

Begründungen

Rücksicht auf föderalistische Grundsätze

Mehrere Teilnehmer erklären, dass die Kantone über die Höhe der Prämienverbilligung entscheiden sollen.

Finanzielle Auswirkungen offen

Mehrere Kantone, GDK, BDP weisen darauf hin, dass die finanziellen Folgen der Vorlage schwierig abzuschätzen sind. Dies sei einerseits den komplexen Zusammenhängen zwischen Prämienanpassungen und deren Auswirkungen in den (unterschiedlichen) kantonalen Prämienverbilligungssystemen, andererseits dem grossen Handlungsspielraum der Versicherer bei der Umsetzung der Vorlage zuzuschreiben.

Annahmen der SGK zu optimistisch

Mehrere Kantone, GDK erklären, gemäss ihren Plausibilisierungen müsse davon ausgegangen werden, dass die Annahmen der Kommission betreffend Kostenneutralität der Vorlage für die Kantone zu optimistisch seien und sowohl die Variante der Mehrheit der Kommission wie auch der Minderheit II insgesamt zu einer erheblichen Mehrbelastung der Kantone bei der Prämienverbilligung führen würden. Die Kommission habe die Entlastung der 19- bis 35- jährigen Versicherten in vollem Umfang berücksichtigt, obwohl nicht davon auszugehen sei, dass die Versicherer dies so umsetzen werden. Der Bund solle jedenfalls solange keine weiteren Vorschriften zur Ausgestaltung der Prämienverbilligung machen, als nicht mittels vertiefter Analysen ein kostenneutraler Prozentsatz einer erhöhten Prämienverbilligung für Kinder und junge Erwachsene transparent nachgewiesen werden könne.

GDK erwartet, dass die Kommission im Hinblick auf die weitere Beratung der Vorlage die finanziellen Auswirkungen vertieft analysiert.

Kostenneutralität für die Kantone

Für die meisten Kantone, GDK muss in jedem Fall sichergestellt werden, dass eine Gesetzesänderung nicht zu einer Mehrbelastung der Kantone führt.

FDP erklärt, eine derart hohe Verbilligung löse gemäss erläuterndem Bericht Mehrkosten in unbezifferbarer Höhe für die Kantone aus, eine kostenneutrale Umsetzung sei nicht möglich. In finanziell schwierigen Zeiten sollten die Kosten nicht noch zusätzlich erhöht und ein gewisser Spielraum für die Kantone gewahrt werden.