Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/118: Pa. Iv. 10.407/13.477 «Prämienbefreiung für Kinder» / «KVG. Änderung der Prämienkategorien für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene» · 20 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 4Fedlex · Ergebnisbericht
1 Ausgangslage
Am 8. März 2010 reichte Nationalrätin Humbel eine parlamentarische Initiative "Prämienbefreiung für Kinder" mit folgendem Wortlaut ein (10.407): "Mit einer Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) sind Kinder von den Krankenkassenprämien zu befreien.“
Am 18. Februar 2011 beschloss die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N), dieser Initiative Folge zu geben. Am 6. September 2011 stimmte die SGK des Ständerates diesem Entscheid zu. Am 14. Oktober 2011 beauftragte die SGK-N ihre Subkommission KVG, einen Vorentwurf auszuarbeiten.
Am 12. Dezember 2013 reichte Nationalrat Rossini eine parlamentarische Initiative "KVG. Änderung der Prämienkategorien für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene" ein
(13.477). Gemäss dieser Initiative sollte Artikel 61 Absatz 3 KVG wie folgt geändert werden: “Für Versicherte bis zum vollendeten 20. Altersjahr (Kinder und Jugendliche) und für Versicherte bis zum vollendeten 25. Altersjahr (junge Erwachsene) hat der Versicherer eine tiefere Prämie festzusetzen als für ältere Versicherte (Erwachsene).“
Am 17. Oktober 2014 beschloss die SGK-N, dieser Initiative Folge zu geben. Am 18. November 2014 stimmte die SGK des Ständerates diesem Entscheid zu.
Da beide Initiativen das Ziel verfolgen, die Familien in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu entlasten, erarbeitete die Subkommission KVG der SGK-N für beide Initiativen einen gemeinsamen Vorentwurf.
Am 23. Oktober 2015 beriet die SGK-N diesen Vorentwurf und beschloss, eine Vernehmlassung durchzuführen. Mit Brief vom 23. November 2015 lud sie die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte, Berggebiete und der Wirtschaft sowie die interessierten Kreise ein, sich zu diesem Vorentwurf zu vernehmen1. Diese Einladung wurde an 102 Adressaten versandt. Die Vernehmlassung dauerte bis am 15. März 2016.
2 Eingaben
Insgesamt gingen 65 Briefe oder Mails ein, wovon 56 von begrüssten Anhörungsteilnehmern und neun von nicht begrüssten Organisationen. Davon teilten sechs begrüsste Organisationen mit, dass sie keine Bemerkungen anzubringen haben oder auf eine Stellungnahme verzichten.
Alle Kantone haben sich am Vernehmlassungsverfahren beteiligt. Zudem hat die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) eine Stellungnahme eingereicht. Von den zwölf einbezogenen politischen Parteien antworteten deren fünf (BDP, CVP, FDP, SPS, SVP). Von den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete nahm die Gemeinden Stellung, während die Städte darauf verzichteten.
Von den Dachverbänden der Wirtschaft nahmen Economiesuisse, der Schweizerische Gewerkschaftsbund und der Schweizerische Gewerbeverband Stellung, während der Schweizerische Arbeitgeberverband darauf verzichtete.
Von den interessierten Kreisen äusserten sich vier Konsumentenverbände, zwei regionale Arbeitgeberverbände und Organisationen des Gesundheitswesens. Von diesen äusserten sich acht Verbände von Leistungserbringer, drei Verbände von Versicherern, zwei Versicherer und ein Institut eines Versicherers, eine Patientenorganisation und sechs weitere Organisationen.
1Die Unterlagen sind auf dem Internet veröffentlicht unter
https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/ind2015.html, Abgeschlossene Vernehmlassungen und Anhörungen, Rubrik PK (parlamentarische Kommissionen)