Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/118: Pa. Iv. 10.407/13.477 «Prämienbefreiung für Kinder» / «KVG. Änderung der Prämienkategorien für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene» · 20 Seiten
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SAG stimmt dem Risikoausgleich bei den Kindern mit den Risikofaktoren Spitalaufenthalt,
Geschlecht und pharmazeutischen Kostengruppen zu. Da die Alterspanne hier mit 19 Jahren gross sei, sollte überlegt werden, weitere Alterskategorien in diesen Risikoausgleich einzubeziehen. Auch hier brauche es keine separate Berechnung.
4.2.2 Befürworter der Minderheit I (= Ausnahme der Kinder vom Risikoausgleich)
6 Kantone (AG, AI, GR, TI, UR, ZG), BDP, FDP, Assura, BFG, CP, Economiesuisse, Groupe Mutuel, RVK, santésuisse, SGV beantragen, Versicherte, die am 31. Dezember des betreffenden Jahres unter 19 Jahre alt sind (Kinder), vom für den Risikoausgleich massgebenden Versichertenbestand auszunehmen.
TI, ZG legen dar, bei Kindern sei es schwieriger als bei Erwachsenen, die guten und schlechten Risiken zu erfassen. Zudem sei der Anreiz in Form möglicher Kosteneinsparungen deutlich tiefer.
Die FDP erklärt, gemäss Rückfrage bei der gemeinsamen Einrichtung KVG wäre ein zusätzlicher Risikoausgleich mit erheblichem Aufwand für die Datenerhebungen und Berechnungen verbunden. Bei der Einführung eines Risikoausgleichs unter Kindern wäre es aber wichtig, dass sich Kosten und Nutzen die Waagschale halten.
Economiesuisse, BFG weisen darauf hin, dass die Geburtsgebrechen und die grossen Risiken für diese Altersgruppe von der Invalidenversicherung getragen werden.
santésuisse, Groupe Mutuel machen geltend, für Kinder werde bereits heute faktisch eine risikogerechte Prämie erhoben, so dass die Einführung eines Risikoausgleichs keinen Nutzen bringe, aber aufwändig sei.
Assura macht geltend, ein Versicherer könne aufgrund von objektiven Kriterien kaum voraussagen, wann sich die Gesundheit eines Kindes verschlechtern werde.
Groupe Mutuel nimmt an, dass die Versicherer kaum nur gesunde Kinder versichern können, weil sie den Eltern anbieten, das Kind vor der Geburt zu versichern und diese ihre Kinder grundsätzlich beim Versicherer, bei dem sie selber versichert sind, versichern.
4.2.3 Ablehnung des Vorentwurfs oder keine Stellungnahme zum Risikoausgleich für Kinder
NE, SZ, VS, SVP lehnen den ganzen Vorentwurf ab.
Acht Kantone (AR, BE, BL, FR, GL, LU, SG, SH), CVP, Schuldenberatung nehmen nicht Stellung zur Einführung eines Risikoausgleichs für Kinder.
Comparis erklärt, die Einführung eines morbiditätsorientierten Risikoausgleichs für Kinder sei grundsätzlich richtig, es sei aber fraglich, ob sich der bürokratische Aufwand dafür lohne.
FER stimmt der Einführung eines Risikoausgleichs für Kinder zu, vorausgesetzt dies führe nicht zu unverhältnismässigen Kosten.
4.3 Entlastung beim Risikoausgleich (Art. 16a)
4.3.1 Befürworter des Vorentwurfes (= Entlastung der 19 bis 35-Jährigen)
BDP, FDP, Assura, BFG, Groupe Mutuel, Minderheit von santésuisse, SGV unterstützen die Entlastung der 19 bis 35-Jährigen beim Risikoausgleich, um die Familien zu entlasten.
Minderheit von santésuisse hält fest, der prozentuale Abschlag für die Risikoausgleichszahlungen der jungen Erwachsenen werde normativ festgelegt. Versicherungstechnisch sei dieser Vorschlag korrekt.