Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/118: Pa. Iv. 10.407/13.477 «Prämienbefreiung für Kinder» / «KVG. Änderung der Prämienkategorien für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene» · 20 Seiten
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Groupe Mutuel führt aus, die demographische Entwicklung belaste die Generationensolidarität zunehmend. In der Schweiz betrage das Durchschnittsalter bei der Heirat etwa 30 Jahre und das Durchschnittsalter der Frauen bei der Geburt des ersten Kinder gut 30 Jahre. Die vorgesehene Entlastung erlaube somit, junge Paare zu unterstützen. Die Vorlage sei angemessen, weil die Mehrbelastung der über 35-Jährigen tragbar bleibe.
Weitere Vorschläge im Sinne des Vorentwurfes
Höhere Entlastung
Assura geht davon aus, dass die Altersklasse von 26 bis 35 Jahren, wie diejenige von 19 bis 25 Jahren, weniger kostet und über weniger Mittel verfügt als die älteren Altersklassen. Sie befürwortet deshalb deren Entlastung, wobei diese 30 Prozent statt 20 betragen sollte.
Auch einige Mitglieder von santésuisse fordern eine Entlastung um 30 Prozent.
SAG erklärt, die vorgeschlagene Reduktion der Transferleistungen im Risikoausgleich um 20 Prozent sei eher gering, führe sie doch zu einer Prämienreduktion von lediglich etwa 10 Prozent. Dadurch würde sich an der Bezügerquote der 26-30-Jährigen und der 31-35-Jährigen von 31 % und 26% zu wenig ändern. Wenn schon, müsste eine grössere Reduktion der Transferleistungen ins Auge gefasst werden.
Getrennter Risikoausgleich für die jungen Erwachsenen
SAG schlägt vor, für die jungen Erwachsenen einen getrennten Risikoausgleich einzuführen. Damit würden die Prämien der jungen Versicherten im Vergleich zu heute im Durchschnitt um zwei Drittel fallen. Der Vorschlag im Vorentwurf, die Transfers in den Risikoausgleich für junge Erwachsene um 50% zu reduzieren, was eine effektive Prämienreduktion von lediglich rund 33% zur Folge hätte, scheine dagegen insbesondere im Hinblick auf die heutigen hohen Prämienverbilligungszahlungen zu wenig weitgehend.
4.3.2 Befürworter der Minderheit II (= Entlastung nur der 19 bis 25-Jährigen)
20 Kantone (AR, BE, BL, BS, FR, GL, GR, JU, LU, NW, OW, SG, SH, SO, TI, TG, UR, VD, ZG, ZH), GDK, CVP, SPS, ACSI, Curafutura, Economiesuisse, FMH, FRC, kf, KKA, RVK, Mehrheit von santésuisse, SGB, SPO, VFG, VSAO begrüssen, dass die Versicherer für die jungen Erwachsenen (19 bis 25-Jährig) nur noch 50 Prozent der Differenz zwischen den Durchschnittskosten aller Versicherten und den Durchschnittskosten aller jungen Erwachsenen in den Risikoausgleichsfonds einzahlen sollen. Dies weil die Prämien der jungen Erwachsenen in den letzten Jahren überdurchschnittlich gestiegen seien und nur noch geringfügig unter derjenigen der Erwachsenen lägen. Die Betroffenen befänden sich in diesem Zeitpunkt häufig in Ausbildung und seien somit wirtschaftlich noch nicht selbständig. Ihre Prämien sollten beim Wechsel von der Alterskategorie der Kinder zu derjenigen der Erwachsenen weniger stark steigen. Die Familien würden damit entlastet.
Die Schaffung einer neuen Alterskategorie der 26 bis 35-Jährigen und deren Entlastung beim Risikoausgleich lehnen sie hingegen ab, wobei sie insbesondere folgende Gründe anführen:
der Solidaritätsgrundsatz, der auf der Einheitsprämie für die Erwachsenen beruht,
wird geschwächt, weil ein Präzedenzfall für ein risikobezogenes System geschaffen wird;
viele Versicherten in diesem Alter haben ihre Ausbildung abgeschlossen und sind somit in der Lage, ein eigenes Einkommen zu erwirtschaften;
diese Alterskategorie umfasst unterschiedliche Lebenssituationen, es würden somit auch Versicherte ohne Kinder oder andere, bei denen kein Bedarf vorhanden ist, entlastet (Giesskannenprinzip);
die vorgeschlagene Entlastung von Kindern und junge Erwachsene stellt eine genügende Unterstützung der Familien dar;