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Vernehmlassung 2015/19: Aktualisierung der technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge: Mehr Sicherheit und Umweltschutz für Strassenfahrzeuge · 54 Seiten

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Änderungsvorschläge (synoptische Darstellung) mit Erläuterungen / VTS

Halterungen elastischer Anfahrdämpfer und einziehbare Ladestützen für den Transport von Mitnahmestaplern bei der Längenmessung nicht berücksichtigt, hingegen Luftansaugleitungen neu mitgemessen Geltender Text Änderungsvorschlag Art. 38 Abmessungen Art. 38 Abmessungen Abs. 1 Bst. h, l und t (neu) Abs. 1 Bst. h, l und t (neu)

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Die Fahrzeuglänge ist zu messen über die äussersten, Die Fahrzeuglänge ist zu messen über die äussersten, fest fest mit dem Fahrzeug verbundenen Teile, jedoch ohne: mit dem Fahrzeug verbundenen Teile, jedoch ohne:

h. Luftansaugleitungen; h. Luftansaugleitungen nach Verordnung (EG)

Nr. 78/2009 typengenehmigte Frontschutzsystem

l. Stossstangen- und Anfahrgummis oder ähnliche an Fahrzeugen der Klassen M1 und N1;

Vorrichtungen; l. elastische Stossstangen- und Anfahrgummisdämpfer oder ähnliche vergleichbare Vorrichtungen,

t. --- einschliesslich ihrer Befestigungsteile;

t. einziehbare Ladestützen in ausgefahrener Stellung zum ausschliesslichen Transport eines Mit-

nahmestaplers am Heck von Lastwagen.

Erläuterungen:

Bst. h: Es handelt sich um eine Anpassung an das weiterentwickelte Recht der EU. Für die Schweiz wird keine spezi-

elle Übergangsbestimmung vorgesehen. Ab Inkrafttreten der Verordnungsänderung werden deshalb Luftansaugleitungen anlässlich der Zulassung bei der Längenmessung mitberücksichtigt.

Bst. l: Rollenpuffer werden hinten an Lastwagen zum Dämpfen des Anfahrens an Verladerampen angebracht. Deren

Befestigungsteile (Metallhalterungen) sollen künftig bei der Messung der Fahrzeuglänge in der Schweiz nicht mehr berücksichtigt werden. Diese Änderung entspricht einem Begehren des Transportgewerbes. Der Punkt ist im EU-Recht aber nicht explizit geregelt. Lastwagen, deren Rollenpufferhalterung über die im EU-Recht zulässigen Fahrzeuglängen herausragt, könnten u. U. in einigen EU-Ländern beanstandet werden (Wer im grenzüberschreitenden Verkehr fährt, muss sich selber informieren).

Bst. t: Mitnahmestapler werden oft mit Ketten oder Seilen hinten an Lastwagen angebracht und zählen so als La-

dung. Ausziehbare Ladestützen zum Transport der Mitnahmestapler wären sicherer. Damit Lastwagen, welche bereits die höchstzulässige Länge aufweisen, ebenfalls ausziehbare Ladestützen für Mitnahmestapler anbringen dürfen, sollen letztere in ausgezogenem Zustand bei der Längenmessung nicht mehr berücksichtigt werden. Lastwagen, deren ausgefahrene Ladestützen die im EU-Recht zulässigen Fahrzeuglängen überschreiten, könnten aber u. U. in einigen EU-Ländern beanstandet werden (Wer im grenzüberschreitenden Verkehr fährt, muss sich selber informieren).