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Vernehmlassung 2015/19: Aktualisierung der technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge: Mehr Sicherheit und Umweltschutz für Strassenfahrzeuge · 54 Seiten
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Änderungsvorschläge (synoptische Darstellung) mit Erläuterungen / VTS
Anpassung der Definition der Fahrräder: kein Sattel mehr vorgeschrieben Geltender Text Änderungsvorschlag Art. 24 Fahrräder und Kinderräder Art. 24 Fahrräder und Kinderräder Abs. 1 Abs. 1
1 Fahrräder» sind Fahrzeuge mit wenigstens zwei Rädern, 1 Fahrräder» sind Fahrzeuge mit wenigstens zwei Rädern,
die durch mechanische Vorrichtungen ausschliesslich mit die durch mechanische Vorrichtungen ausschliesslich mit der Kraft der darauf sitzenden Personen fortbewegt wer- der Kraft der sich darauf sitzenden befindenden Personen den. Kinderräder und Rollstühle gelten nicht als Fahrrä- fortbewegt werden. Kinderräder und Rollstühle gelten der. nicht als Fahrräder
Erläuterungen:
In jüngster Zeit tauchen vermehrt fahrradähnliche Fahrzeuge auf dem Markt auf, die mit einer crosstrainerartigen, elliptisch zu bewegender Laufpedalerie ausgerüstet sind und ohne Sattel stehend gefahren werden. Die Fahrzeuge entsprechen in Bezug auf die technischen Eigenschaften und die Verwendung, mit Ausnahme des fehlenden Sattels, einem Fahrrad. Entsprechend können auch ähnliche Geschwindigkeiten erreicht werden.
Mit der nun vorgeschlagenen Änderung von Artikel 24 Absatz 1 VTS erfüllen die in Frage stehenden Fahrzeuge, die über keinen Sattel verfügen, neu alle Anforderungen der Definition der Fahrräder. Zudem entspricht die neue Fahrrad-Definition weitgehend derjenigen des Übereinkommens über den Strassenverkehr vom 8. November 1968 (SR 0.741.10; siehe Artikel 1 Buchstabe l).
Bestimmungen anderer Verordnungen: Artikel 42 Absatz 1 der Verkehrsregelnverordnung (VRV; SR 741.11) schreibt vor, dass Radfahrer auf dem für sie bestimmten Sitz Platz nehmen müssen. Kinder dürfen ein Fahrrad nur benützen, wenn sie die Pedale sitzend treten können. Artikel 63 Absatz 3 VRV bestimmt, dass Kinder nur mitgeführt werden dürfen, wenn sie die Pedale sitzend treten können. Da neu Fahrräder ohne Sattel zulässig sein sollen, muss der Wortlaut dieser Bestimmung angepasst werden.
Folgeanpassung VRV Folgeanpassung VRV
Art. 42 Abs. 1 Art. 42 Abs. 1
1 Motorradfahrer und Radfahrer müssen auf dem für sie be- 1 Motorradfahrer und Radfahrer müssen auf den für sie be-
stimmten Sitz Platz nehmen. Kinder dürfen ein Fahrrad nur stimmten Sitz Platz einnehmen. Kinder dürfen ein Fahrrad benützen, wenn sie die Pedale sitzend treten können. nur benützen, wenn sie die Pedale sitzend treten können es
für ihre Körpergrösse geeignet ist.
Art. 63 Abs. 3 Bst. a
3 Fahrradfahrer über 16 Jahre dürfen mitführen: Art. 63 Abs. 3 Bst. a
3 Fahrradfahrer über 16 Jahre dürfen mitführen:
a. auf mehrplätzigen Fahrrädern so viele Personen,
wie zusätzliche Pedalpaare vorhanden sind; Kinder a. auf mehrplätzigen Fahrrädern so viele Personen, dürfen nur mitgeführt werden, wenn sie die Pedale wie zusätzliche Pedalpaare vorhanden sind; Kinder sitzend treten können; dürfen nur mitgeführt werden, wenn sie die Pedale sitzend treten können das Fahrrad für ihre Kör-