Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/39: Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) · 10 Seiten
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Art. 22. Abs. 1 Bst. a
Die Preisobergrenze für den öffentlichen Telefondienst beträgt gemäss Art. 22. Abs. 1 Bst. a ohne Mehrwertsteuer (MWST) 27.70 Franken pro Monat. Das Angebot umfasst die Bereitstellung des multifunktionalen Anschlusses gemäss Art. 16 Abs. 1 und des öffentlichen Telefondiensts (siehe Art. 15 Abs. 1 Bst. a). Ebenfalls inbegriffen sind das Führen von Verbindungen in die nationalen Fest- und Mobilfunknetze sowie, je nach Wunsch der Benutzerin oder des Benutzers, ein oder zwei Einträge im Verzeichnis des öffentlichen Telefondienstes. Die Anrufe auf Mehrwertdienste hingegen sind nicht in diesen Preisobergrenzen inbegriffen und werden gemäss dem Tarifmodell der entsprechenden Nummern zusätzlich verrechnet.
Für die Festlegung des Preises für den Anschluss wurde der aktuelle Preis herbeigezogen, den Swisscom für die Bereitstellung der vollständig entbündelten Teilnehmeranschlussleitung (TAL) in Rechnung stellt. Zusätzlich wurde ein geringer Betrag für die Vermarktung und die Rechnungsstellung erhoben, der die Umwandlung des Grosshandelspreises in einen Einzelhandelspreis ermöglicht. Dieser Zuschlag wurde dem «Handbuch Preise» von Swisscom entnommen und entspricht dem «Minus», das bei der Übertragung der Verrechnung des Teilnehmeranschlusses auf eine andere Anbieterin abgezogen wird. Insgesamt beträgt der Preis für einen multifunktionalen Anschluss 13.30 Franken. Der Preis für den eigentlichen Telefondienst entspricht dem monatlichen Zusatzbetrag im Rahmen der aktuellen Vivo-Angebote von Swisscom, das heisst 13.90 Franken (exkl. MWST), beziehungs-
weise 15.00 Franken (inkl. MWST). Die Vivo-Angebote umfassen die Nutzung des Telefondienstes und das uneingeschränkte Führen von Anrufen in alle Schweizer Netze. Der Gesamtpreis für den Anschluss und den Telefondienst beträgt, wie oben aufgeführt, 27.20 Franken. Dies bedeutet im Vergleich zur aktuellen Preisobergrenze von 23.45 Franken einen Preisanstieg um 16,0 %. Neu sind dabei jedoch auch die Gespräche inbegriffen. Dieses Vorgehen erfreut sich an den Märkten zunehmender Beliebtheit. So wird für die Gespräche immer häufiger ein Pauschalpreis verrechnet. Mit dem Ausbau der All-IP-Netzwerke dürfte dieser Trend innert mehr oder weniger kurzer Frist zur Norm werden, aller Voraussicht nach im Laufe der kommenden Konzession für die Grundversorgung.
Art. 22 Abs. 1 Bst. b
Die Preisobergrenze für den Zugang zum Internet beträgt derzeit 44.85 Franken pro Monat (exkl.
MWST). Dieses Angebot umfasst den multifunktionalen Anschluss sowie den Zugang zum Internet gemäss Art. 15 Abs. 1 Bst. d.
Die Höhe des Preises für den Zugang zum Internet fusst einerseits auf dem politischen Willen, den Preis für einen Breitbandanschluss nicht über den in den geltenden Bestimmungen festgelegten Preis von 31.55 Franken1 ansteigen zu lassen, und andererseits auf der Beobachtung der Marktbedingungen. So beträgt der Preis für das Angebot DSL mini von Swisscom 31.50 Franken (exkl. MWST). Dieses umfasst eine maximale Downloadrate von 5000 kbit/s und eine maximale Uploadrate von 500 kbit/s. Dies verdeutlicht, dass die festgelegte Preisobergrenze trotz des eindeutigen Schutzcharakters den wirtschaftlichen Realitäten entspricht.
Die Summe des oben aufgeführten Preises für den Internetzugang und des Preises für den multifunktionalen Anschluss entspricht der Preisobergrenze für das Angebot für den Zugang zum Internet. Infolge der Inbetriebnahme der All-IP-Netzwerke und der damit einhergehenden Verbreitung des multifunktionalen Anschlusses ist in Zukunft für den Zugriff auf Internet kein Telefonanschluss mehr erforderlich. Dies ist ein beträchtlicher Fortschritt, da die Angebote damit die aktuellen realen Bedürfnisse der Benutzerinnen und Benutzer mehr als nur abdecken.
Art. 22 Abs. 1 Bst. c
Die Preisobergrenze für das Gesamtangebot, also den öffentlichen Telefondienst und den Internetzugang, beläuft sich auf 58.75 Franken pro Monat (exkl. MWST). Diese Summe setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen: Preis für den multifunktionalen Anschluss (13.30 Franken), Preis
1 Fr. 55.00 - Fr. 23.45 (Preisobergrenze von Art. 22 Abs. 1 Bst. a Ziff. 4 FDV minus Preisobergrenze von Art. 22 Abs. 1 Bst. a Ziff. 2). 8/10 Revision der Verordnung über Fernmeldedienste - Erläuterungsbericht