Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/39: Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) · 10 Seiten

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für den Telefondienst (13.90 Franken) und Preis für den Internetzugang (31.55 Franken). Darin sind alle Telefongespräche in die nationalen Fest- und Mobilfunknetze sowie bis zu zwei Einträge in das Verzeichnis des öffentlichen Telefondiensts inbegriffen.

Art. 22 Abs. 1 Bst. d

Die Möglichkeit, den öffentlichen Telefondienst zu nutzen und über drei Nummern gleichzeitig zu verfügen, wie dies beim aktuellen ISDN-Telefonanschluss der Fall ist, wird weiterhin durch die Grundversorgung sichergestellt. Um zusätzlich zur zugewiesenen Nummer über zwei weitere Nummern zu verfügen, muss der Benutzer oder die Benutzerin maximal 16.55 Franken pro Monat (exkl. MWST) bezahlen. Diese Preisobergrenze entspricht der MWST-bereinigten Differenz zwischen dem Preis für den ISDN-Standardanschluss und dem Preis für einen analogen Telefonanschluss2.

Art. 22 Abs. 1 Bst. e

Die Grundversorgungskonzessionärin kann für die Bereitstellung der unter den Buchstaben a bis d in Art. 22 Abs. 1 aufgeführten Angebote eine einmalige Gebühr von 40.00 Franken (exkl. MWST) erheben. Diese fällt beim Vertragsabschluss und bei jeder durch die Kundinnen und Kunden herbeigeführte Änderung an und dient der Deckung der entstandenen Kosten. Selbstverständlich ist die Erhebung der besagten Gebühr nicht gerechtfertigt bei von der Konzessionärin vorgenommenen Vertragsänderungen wie einer Anpassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Angebotsänderungen. Die Gebühr ersetzt die aktuell geltende einmalige Gebühr von 40.00 Franken für die Aufschaltung eines Anschlusses.

Art. 22 Streichung verschiedener aktueller Preisobergrenzen

Die Preisobergrenze für nationale Verbindungen zu Festnetzanschlüssen wird gestrichen (siehe Art. 22 Abs. 1 Bst. b). Dieser Schutz wird hinfällig, da die Kosten für Gespräche in die nationalen Netze in Zukunft im öffentlichen Telefondienst inbegriffen sind.

Angesichts der Streichung der öffentlichen Sprechstellen aus der Grundversorgung sind die Bestimmungen zu den Preisobergrenzen für deren Verwendung hinfällig (siehe Art. 22 Abs. 1 Bst. d und Art. 22 Abs. 2).

Schliesslich entfällt auch die Daseinsberechtigung für die Preisobergrenze für die Inanspruchnahme des Transkriptionsdienstes (siehe Art. 22 Abs. 1 Bst. d), da die nationalen Verbindungen nicht mehr detailliert fakturiert werden. Entsprechend der Bestimmungen von Art. 33 Abs. 1 bleibt die Verwendung aller Dienste für Menschen mit einer Behinderung nach wie vor kostenlos. Nicht unter Art. 33 Abs. 1 fallen hingegen die Kosten für die entsprechenden Endgeräte. Diese sind wie auch bei validen Kundinnen und Kunden durch die berechtigten Kundinnen und Kunden selbst zu finanzieren.

Art. 27 Abs. 1 Zugang zu den Notrufdiensten

Da die Pflicht zur Gewährleistung von öffentlichen Sprechstellen (vgl. Art. 15 Abs.1 Bst. c) und die diesbezüglichen Preisobergrenzen (vgl. Art. 22 Abs. 1 Bst. c und Abs. 2) aus dem Rahmen der Grundversorgung entfernt werden, muss diese Änderung auch beim Zugang zu den Notrufdiensten berücksichtigt werden. So werden der Begriff der öffentlichen Sprechstelle und die damit verbundene Benutzung eines Zahlungsmittels in diesem Artikel entfernt, da der Zugang zu Notrufdiensten ohnehin von jedem Anschluss aus zu gewährleisten ist und darunter auch öffentliche Sprechstellen fallen. In diesem Sinne muss auch der vorgesehene Zuschlag nach Art. 22 Abs. 1 Bst. c entfernt werden.

Art. 108a Übergangsbestimmung

Wie dargelegt, werden die analogen und digitalen (ISDN) Netzfunktionalitäten nach erfolgter Migration auf dem IP-Netz teilweise nicht mehr zur Verfügung stehen. Trotzdem wird auch nach 2018 noch eine Vielzahl von analogen Endgeräten und ISDN-Endgeräten sowohl in der Bevölkerung wie auch im

2 Fr. 40.00 - Fr. 23.45 (Preisobergrenze von Art. 22 Abs. 1 Bst. a Ziff. 3 FDV minus Preisobergrenze von Art. 22 Abs. 1 Bst. a Ziff. 2). Diese MWST-bereinigte Preisdifferenz entspricht ebenfalls der Differenz auf dem Markt. 9/10 Revision der Verordnung über Fernmeldedienste - Erläuterungsbericht