Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/45: Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2018-2021 · 20 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 11Fedlex · Ergebnisbericht

Die von SPS und GPS geforderte strengere Abstufung der Direktzahlungen und die Einführung einer Obergrenze wird von der Kleinbauernvereinigung und von Umweltverbänden (Vision Landwirtschaft, Vogelwarte) unterstützt. Economiesuisse, Pro Natura, SVS und WWF unterstützen die Kleinbauernvereinigung bezüglich einer strengeren Abstufung der Direktzahlungen.

Gemäss der Vision Landwirtschaft und Stiftung Landschaftsschutz (SL-FP) würde eine Kürzung der Biodiversitäts- und Landschaftsqualitätsbeiträge Betriebe unter benachteiligten Bedingungen (Bergzone) deutlich stärker treffen als solche in Gunstlagen, weil erstere weniger Alternativen hätten, mehr entsprechende Leistungen erbringen würden und stärker auf solche Leistungsbeiträge angewiesen seien.

3.4.4.2 Versorgungssicherheitsbeiträge

Kantone

Gegen die Kürzung der Versorgungssicherheitsbeiträge opponieren explizit drei Kantone (SO, TG, JU), angesichts der angespannten Produzentenpreise und der Breitenwirkung dieser Beiträge. Der Kanton GL ist dagegen damit einverstanden, da diese Beiträge unspezifisch seien.

Parteien

Die SPS fordert eine Kürzung des Basisbeitrags Versorgungssicherheit neu ab 40 Hektaren. Zusammen mit der GLP und GPS fordert sie, dass der Bundesrat transparent nachweist, dass die rund jährlich 1,1 Milliarden Franken verschlingenden Beiträge einen effektiven Beitrag an die Versorgungssicherheit leisten. Wenn das nicht plausibel aufgezeigt werden könne, seien weitere massive Kürzungen unumgänglich.

Organisationen

Die Umweltverbände, ökologisch orientierte Produzentenorganisationen (Vision Landwirtschaft, Pro Natura, WWF, SVS, Vogelwarte, SL-FP) und economiesuisse fordern eine stärkere Kürzung der Versorgungssicherheitsbeiträge und fordern eine konsequente Evaluation dieser Programme. Dagegen wehren sich explizit verschiedene Produzentenorganisationen vor allem aus der Romandie (AGORA, BZS, AgriGenève, CJA, AG Berggebiet Luzern, LRGG),

3.4.4.3 Kulturlandschaftsbeiträge

Kantone

Der Kanton SO fordert einen Verzicht auf die Einführung von Hang- und Steillagenbeiträgen im Talgebiet. Diese erzielten nur punktuelle Wirkung und erforderten zusätzlichen administrativen Aufwand. Die administrativen Voraussetzungen (Geographische-Informations-Systeme) seien in den meisten Kantonen noch nicht gegeben. Die Umsetzung sei deshalb zu verschieben. Der Kanton GR beharrt auf der Spezialregelung für gemolkene Kühe. In den Hochalpen könnten die Kühe nicht 100 Tage gesömmert werden. Die Infrastrukturen müssten trotzdem bereitgestellt und das Alppersonal angestellt werden. Die Alpungsbeiträge erhielten die Betriebe nur für die effektiven Sömmerungstage. Die Begründung im Abschnitt zwei sei falsch und demzufolge zu streichen.

Parteien

Die SPS fordert, dass für die Berechnung des Steillagenbeitrages als Bezugsgrösse nur die Mähwiesenfläche ohne beweidete Flächen herangezogen wird, wie es die Vision Landwirtschaft ursprünglich beantragt und vom Parlament sinngemäss beschlossen wurde (Anteil steile Mähwiesen gemessen an allen Mähwiesen). Bei Betrieben mit grösseren Dauerweideflächen liege mit der heute angewendeten Berechnungsweise der Anteil der berechtigten Steillagen-Mähwiesenflächen tiefer. Beweiden Betriebe grössere Flächen, gingen sie teilweise oder ganz leer aus, auch wenn 100 Prozent ihrer Mähwiesen in Steillagen liegen. Zudem sollen die Beitragsansätze des Steillagenbeitrags moderat erhöht werden.

072.10-00004 \ COO.2101.101.7.540639