Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/45: Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2018-2021 · 20 Seiten
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Meinung, dass der Stand der Kenntnisse genügend fortgeschritten ist, dass ohne Verzug Hilfen für emissionsarme Ställe eingeführt werden könnten. Damit könne vermieden werden, dass weiterhin Bauten erstellt werden, welche offensichtlich nicht emissionsarm konzipiert sind und somit über Jahrzehnte hohe Emissionen verursachen werden. Auch die Mehrkosten eines nachträglichen Einbaus emissionsmindernder Massnahmen könnten dadurch vermieden werden.
Die Getreidebranche und Nahrungsmittelverarbeiter (Swiss granum, Swiss seed, CPC-SKEK, DSM, fial) unterstützen die vom BLW vorgelegte Strategie für die Pflanzenzüchtung. Für die Branche seien stabile Rahmenbedingungen für die Sortenprüfung im Rahmen der Pflanzenzüchtungsstrategie zentral. Swiss seed fordert höhere Mittel, da in umliegenden Ländern mehr öffentliche Gelder eingesetzt würden. Die Tierzuchtorganisationen (Braunvieh Schweiz, ASR) weisen darauf hin, dass ein allfällig höherer Mittelbedarf für die Pflanzenzucht keinesfalls zu Lasten der Tierzucht gehen dürfe. Die bisherigen Mittel für die Tierzucht seien notwendig, weil die Tierzuchtforschung in der Schweiz heute weder an den Forschungsanstalten des Bundes noch an der ETH in Zürich betrieben wird. Umweltverbände (Pro Natura, WWF) fordern, dass Tierzuchtbeiträge nur zu gewähren sind, wenn in den Verbandszielen der Zuchtverbände eine standortangepasste, respektive graslandbasierte Milchleistung ohne Zukauf von Kraftfutter die Regel wird.
3.4.3 Zahlungsrahmen Produktion und Absatz
Kantone
Die Reduktion des Zahlungsrahmens Produktion und Absatz als Ganzes ist für sechs Kantone (LU, GL, NW, FR, AI, TG) und die KOLAS in Anbetracht der Herausforderungen der zunehmenden Integration des Schweizer Agrarmarkts in die internationalen Märkte und der Umsetzung der Qualitätsstrategie nicht nachvollziehbar. Der Kanton AR ist mit dem Vernehmlassungsvorschlag einverstanden. Für den Kanton AI ist nicht nachvollziehbar, dass Kürzungen im Bereich des sogenannten „Schoggigesetzes“ vorgesehen sind. Diese Mittel seien für die gerade im Berggebiet wichtige Milchwirtschaft von grosser Bedeutung.
Die vorgeschlagene Reduktion des Kredits Qualität- und Absatzförderung wird von vier Kantonen (BE, GL, GR, JU) bekämpft.
Parteien
Im Gegensatz zu den übrigen Zahlungsrahmen akzeptiert die BDP die Kürzung des Zahlungsrahmens Produktion und Absatz. Die GLP beantragt generell den Abbau dieser Beiträge. Diese Beiträge seien unnötige Subventionen für Leistungen, welche von der Branche selber erbracht werden sollen. Der Nutzen für die öffentliche Hand sei hier nicht gegeben, zumal die Wirkung der Subventionen den übergeordneten Zielsetzungen einer unternehmerischen und ökologischen Landwirtschaft widerspräche.
Die Partei up! fordert eine massive Reduktion der Milchmarktstützung.
Organisationen
Für den SBV, die übrigen bäuerlichen Organisationen und die vor- und nachgelagerten Branchen ist es nicht verständlich, in der aktuellen schwierigen Situation mit der Frankenstärke, für die Qualitäts- und Absatzförderung eine Kürzung von 5 Millionen Franken vorzusehen. Im Gegenteil, den Branchen sollen mehr Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, um neue Märkte zu erschliessen.
Die Milchproduzenten und -verarbeiter (BOB, BSM, Fromarte, SMP, VMI) setzen sich für die Weiterführung der Milchzulagen ein. Sie fordern, dass die Beitragsansätze bei steigenden Milchmengen nicht gekürzt werden. Organisationen der Getreide- und Milchproduzenten (SGPV, SMP) sowie der nachgelagerten Verarbeitungsstufe (Biscosuisse, Chocosuisse, fial, Fromarte, VMI, Emmi) beantragen als Kompensationsmassnahme beim Wegfall des Schoggigesetzes einen Transfer der Mittel in den Zahlungsrahmen Produktion und Absatz. Diese Kreise fordern konkret eine Erhöhung um 95 Millionen auf 388 Millionen Franken. Dies würde eine Bereitstellung von 85 Prozent des heutigen Mittelbedarfs des Schoggigesetzes gleichkommen.
072.10-00004 \ COO.2101.101.7.540639