Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/45: Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2018-2021 · 20 Seiten

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Im Bereich der Viehwirtschaft wehrt sich die Fleischbranche (Proviande, SFF, SGV) gegen mögliche Kürzungen der Mittel für Marktentlastungsmassnahmen.

Im Bereich des Pflanzenbaus fordern die Getreideproduzenten und -verarbeiter (sowie die Nahrungsmittelbranche (fial) einen Einzelkulturbeitrag für Futtergetreide von mindestens Fr. 400.-/ha. Die Zuckerbranche prognostiziert, dass nach der Liberalisierung der Zucker- und Isoglucoseherstellung und der Aufhebung der Exportbeschränkungen ab 2017 in der EU der Zucker- und damit der Zuckerrübenpreis in der Schweiz aufgrund des bilateralen EU Abkommens „Protokoll 2“ weiter sinkt. Neben Anpassungen beim Grenzschutz brauche es eine Erhöhung des Einzelkulturbeitrages für Zuckerrüben, um die Anbaubereitschaft für diese strategisch wichtige Kultur zu erhalten. Die dafür nötigen Mittel seien zusätzlich zu budgetieren ohne Kompensation in anderen Zahlungsrahmen. Die Umweltverbände (Pro Natura, WWF, SVS) beantragen quantifizierbare und nachvollziehbare Ziele zur Bemessung der erforderlichen Höhe der Einzelkulturbeiträge.

3.4.4 Zahlungsrahmen Direktzahlungen

3.4.4.1 Allgemeines

Kantone

Einzig der Kanton ZH ist mit der Senkung der Direktzahlungen um 120 Millionen Franken einverstanden. Dagegen opponieren 11 Kantone (BE, LU, UR, NW, GL, FR, SO, BL, SH, AR, GR) und die KVU. Sie fordern, die Direktzahlungen auf dem Niveau des Voranschlags 2016 (2,8 Mrd. Fr.) weiterzuführen. Die Agrarpolitik 2014–2017 habe neue Anforderungen gebracht. Die Landwirte hätten unverzüglich reagiert und seien in Programme eingestiegen, deren Zeithorizont oft über dem von vier Jahren liege. Drei Kantone (UR, AR, GR) reagieren stärker und schliessen sich den Argumenten des SBV an.

Parteien

Die SPS opponiert gegen eine Kürzung bei den Leistungsbeiträgen Biodiversität und Landschaftsqualität. Dies widerspreche den agrarpolitischen Zielsetzungen und würde Betriebe unter benachteiligten Bedingungen (Bergzone) deutlich stärker treffen als solche in Gunstlagen, weil erstere weniger Alternativen hätten, mehr entsprechende Leistungen erbringen würden und stärker auf solche Leistungsbeiträge angewiesen seien.

Die SPS und die GPS fordern eine Obergrenze pro Betrieb von maximal Fr. 150'000.- und eine strengere Abstufung der Direktzahlungen. Die SPS beantragt Kürzungen ab der 40. Hektare, wobei ab der

81. Hektare keine Beiträge mehr gewährt werden sollen. Die GPS fordert bereits eine Degression ab 30 Hektaren. Die heutige Regelung setze falsche Wachstumsanreize und stosse auf Unverständnis in der Bevölkerung. Von der Kürzung seien nur wenige Betriebe, jedoch eine beträchtliche Summe betroffen. Die teilweise enorm hohen Zahlungen an einzelne Betriebe könnten nicht mit dem Argument der „Abgeltung von Leistungen“ begründet werden. Die Grenze von 70‘000.- pro SAK greife in der Praxis nicht. Die EU kenne ebenfalls ein sogenanntes Capping bei 150‘000.-.

Die Partei up! fordert eine massive Reduktion der Direktzahlungen. Die Schweizer Bauern würden für das gleiche Ziel doppelt entschädigt, einerseits durch den Grenzschutz und hohe Preise und anderseits durch die Direktzahlungen.

Organisationen

Der SBV, die übrigen bäuerlichen Organisationen, die Verarbeitungsbetriebe und die Nahrungsmittelindustrie kämpfen gegen Kürzungen bei den Direktzahlungen. Dazu hätten sich Bundesrat und Parlament im Rahmen der Entscheide zur Agrarpolitik 2014-2017 verpflichtet. Die Landwirte hätten sich an den neuen Programmen rege beteiligt. Sie würden Einschränkungen hinsichtlich der Produktion in Kauf nehmen, was seinen Preis habe. Eine Kürzung der Beiträge würde zudem die Erreichung der festgelegten Ziele - die auch für die Periode 2018-2021 weiterverfolgt und allenfalls angepasst werden müssen - in Frage stellen.

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