Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/45: Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2018-2021 · 20 Seiten
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Organisationen
Der SBV und zahlreiche bäuerliche Organisationen sind der Meinung, dass die Spezialregelung für gemolkene Kühe beibehalten werden muss. Kühe könnten in den Hochalpen nicht 100 Tage gesömmert werden. Die Infrastrukturen und das Alppersonal müssten aber trotzdem zur Verfügung gestellt werden. Die Alpungsbeiträge würden die Betriebe nur für die effektiven Sömmerungsbeiträge erhalten. Damit sei die Begründung im Abschnitt zwei falsch und zu streichen.
Die Agrarallianz, deren Mitgliedorganisationen (Vision Landwirtschaft, Bio Suisse, Demeter) und SL-FP unterstützen den Vorschlag der SPS zur Anpassung des Steillagenbeitrags.
3.4.4.4 Biodiversitätsbeiträge
Kantone
Fünf Kantone (BE, SZ, GL, GR, NE) sowie die KBNL und KVU sind explizit gegen eine Kürzung der Biodiversitätsbeiträge (BDB) und äussern sich zur Mittelverteilung auf die drei Qualitätsstufen (Q1, Q2, Q3). Gemäss dem Kanton BE führen Änderungen der Beitragshöhen in einem kurzen Intervall zu verwaltungsökonomisch unverhältnismässigem Mehraufwand bei den Kantonen und destabilisieren die Programme zur Stärkung der Biodiversität.
Während der Kanton GR auf die Einführung einer Q3 wegen des administrativen Aufwandes verzichten möchte, votieren die Kantone BE und NE dagegen und fordern zusammen mit der KBNL, dass die bei der Q1 eingesparte Mittel für Q2 und Q3 zur Verfügung gestellt werden. Gemäss dem Kanton SZ seien die nicht für die Einführung einer Q3 benötigten Mittel für den Vollzug des Natur- und Heimatschutzgesetzes einzusetzen. Die Kantone BE und GL akzeptieren eine Umverteilung innerhalb der BDB vom Sömmerungsgebiet auf die Landwirtschaftliche Nutzfläche.
Parteien
SPS, GLP und GPS opponieren gegen eine Kürzung der BDB, weil dadurch alle Betriebe bestraft würden, die sich im Rahmen der Agrarpolitik 2014-2017 den neu gesetzten Zielen angepasst haben. Gemäss der SPS sei die Ökologisierung der Landwirtschaft zu beschleunigen und qualitativ zu verbessern, um die Chancen der Schweizer Landwirtschaft auf den zunehmend liberalisierten internationalen Märkten zu erhöhen und die umwelterhaltenden Leistungen des Agrarsektors zu verstärken. Die im Bericht „Umweltziele Landwirtschaft“ formulierten Ziele (u.a. keine weiteren Artenverluste, Wiederausbreitung bedrohter Arten) seien bis heute in keiner Weise erreicht. Aus naturräumlichen und klimatischen Gründen sei die Umwandlung von Biodiversitätsförderflächen (BFF) Q1 in gewissen Lagen sehr aufwändig oder gar unmöglich. Eine Reduktion der Beiträge für die Q1 würde auch die sehr wertvollen Elemente im Ackerbau (Brachen, Säume, Ackerschonstreifen) betreffen, da es für diese Typen keine Q2 gäbe. Zudem sei auf die Kürzung der BFF-Beiträge im Sömmerungsgebiet zu verzichten, solange keine fundierten Wirkungsanalysen vorliegen. Solche Kürzungen benachteiligten vor allem Betriebe in Grenzertragslagen. Diese haben weit weniger Alternativen Leistungsbeiträge zu generieren als Betriebe in den Gunstlagen. Zudem gehe es nicht an, die Beiträge bereits wenige Jahre nach der Einführung wieder zu kürzen.
Organisationen
Einen Verzicht auf die Kürzung der BDB fordern explizit die Umweltorganisationen, die Milch- und Fleischverarbeitungsgenossenschaft LRGG sowie economiesuisse. Die Stellungnahme der SPS zu den BDB wird unterstützt von den Organisationen Vision Landwirtschaft, SVS, Vogelwarte und SL-FP. Gegen die Einführung einer Q3 wehren sich Westschweizer Produzentenorganisationen (AGORA, Prométerre, AgriGenève, CJA, suisssem), da dies die Komplexität der Massnahmen weiter erhöhen würde und einen zu grossen administrativen Aufwand zur Folge hätte. Zudem müsste der Aufwand für die Erfassung und Kontrolle der BFF vom BAFU übernommen werden.
072.10-00004 \ COO.2101.101.7.540639