Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/45: Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2018-2021 · 20 Seiten

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1 Einleitung

Mit Beschluss vom 4. November 2015 ermächtigte der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), eine Vernehmlassung durchzuführen. Die Vorlage beinhaltet einen Bundesbeschluss zu den landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen 2018-2021 und den erläuternden Bericht dazu.

Die Vernehmlassung dauerte vom 4. November 2015 bis 18. Februar 2016. Es sind insgesamt 166 Stellungnahmen eingegangen:

- 26 Kantone sowie die KOLAS, KBNL und KVU

- 8 Parteien

- 129 Organisationen und Firmen

Die Stellungnahmen wurden systematisch ausgewertet. Im vorliegenden Bericht werden sie in zusammengefasster Form dargestellt (Ziffer 3). Gemäss Artikel 8 des Bundesgesetzes über das Vernehmlassungsverfahren (VlG; SR 172.061) werden die eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis genommen, gewichtet und ausgewertet. Mit dem vorliegenden Bericht nimmt der Bundesrat von ihnen Kenntnis. Zur besseren Verständlichkeit der Ergebnisse enthält Ziffer 2 zuerst eine Übersicht über die wichtigsten Inhalte der Vernehmlassungsvorlage. Die im Bericht verwendeten Abkürzungen sind aus dem Verzeichnis der Vernehmlassungsteilnehmenden im Anhang ersichtlich.

2 Übersicht über die Vernehmlassungsvorlage

Nach Artikel 6 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) werden die finanziellen Mittel für die wichtigsten Aufgabenbereiche der Agrarpolitik in Form von Zahlungsrahmen mit einfachem Bundesbeschluss für höchstens vier Jahre bewilligt. Sie stellen vom Parlament für mehrere Jahre festgesetzte Höchstbeträge der Zahlungskredite für einen bestimmten Aufgabenbereich dar und signalisieren die Bereitschaft des Parlaments, die vorgesehenen Summen im Rahmen der Budgetbeschlüsse zu bewilligen. Die Ausgaben für die Landwirtschaft unterteilen sich dabei in die drei Zahlungsrahmen «Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen», «Produktion und Absatz» und «Direktzahlungen».

Der Bundesrat schlug in der Vernehmlassungsvorlage vor, in den Jahren 2018-2021 die Mittel für die drei landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen auf dem Niveau 2017 weiterzuführen. Die Entscheide in der Finanzplanung des Bundesrates zum Voranschlag 2016 und zum Stabilisierungsprogramm 2017- 2019 wurden dabei berücksichtigt. Diese Entscheide und die vorgeschlagene Herausrechnung der Administrativkredite „Administration Milchpreisstützung“ und „Entschädigung an private Organisationen Schlachtvieh und Fleisch“ aus dem Zahlungsrahmen Produktion und Absatz haben zur Folge,

dass die vorgeschlagene Summe der drei Zahlungsrahmen 2018-2021 gegenüber dem Bundesbeschluss zur laufenden Periode 2014-2017 um 751 Millionen Franken tiefer zu liegen kommt.

(in Mio. CHF, mit Rundungsdifferen- B2016 2018 2019 2020 2021 Total zen)

Grundlagenverbesserung und

163.5 143.1 142.8 142.8 142.8572

Sozialmassnahmen Produktion und Absatz 434.1 431.7 431.7 431.7 432.21728

Direktzahlungen

2747.9 2691.7 2682.9 2682.9 2682.9 10'741

Total 3345.5 3266.6 3257.4 3257.4 3257.9 13'041

Im Zahlungsrahmen Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen sollen die Sparvorgaben schwergewichtig bei den nicht direkt einkommenswirksamen Investitionshilfen umgesetzt werden. Die Ausgaben in diesem Zahlungsrahmen sind gegenüber dem Voranschlag 2016 gut 20 Millionen Franken tiefer. Innerhalb des Zahlungsrahmens Produktion und Absatz sollen die Ausgaben für die Ab-

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