Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/45: Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2018-2021 · 20 Seiten

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freiwillige Massnahme obligatorisch würde und nicht mehr beitragsberechtigt wäre. Die EKL fordert dringend weitere Massnahmen zur Ammoniakreduktion. Coop verlangt dass die Ressourceneffizienzbeiträge nicht nur von Kürzungen ausgenommen werden, sondern gestärkt werden

3.4.4.8 Übergangsbeiträge

Kantone

Für den Kanton BE ist es nicht zwingend, dass die Übergangsbeiträge bis 2021 erhalten bleiben,

wenn sich zeigt, dass sich die Landwirte an den neuen Programmen beteiligen. Der Kanton VS erachtet es als unverständlich für die Landwirte, wenn wegen dem Stabilisierungsprogramm 2017-2019 die Übergangsbeiträge ansteigen und dann wieder sinken würden.

Parteien

Die Partei up! fordert die Abschaffung der Übergangsbeiträge, sobald dies gesetzlich möglich ist.

Staatlich garantierte «Sozialverträglichkeit» als ausschliessliches Privileg des Bauernstandes sei angesichts des Strukturwandels in anderen Branchen der Volkswirtschaft zutiefst unsozial.

Organisationen

Für die Beibehaltung der Übergangsbeiträge setzt sich LRGG ein.

4 Auswirkungen

Kantone

Der Kanton BE erachtet die Modellberechnungen für das sektorale Nettounternehmenseinkommen als nicht zu optimistisch. Der Kanton JU verlangt mehr Transparenz und detailliertere Ergebnisse für die Produktionsbereiche. Der Kanton GR weist darauf hin, dass die personellen Aufwendungen für die Kantone nicht geringer würden. Die EFK würde eine vermehrte Kontrolle in der IT und vermehrte Oberkontrollen fordern. Zusätzlich müssten alle Kantone in diesem Zeitraum die Erfassung der Flächendaten von der nummerischen auf die geografische Erfassung umstellen. Dieser Sachverhalt sei im Bericht aufzunehmen. Der Kanton VS wünschte eine stärkere Unterstützung des Bundes im Bereich des Geodatenmodells.

Organisationen

Der SBV, die grosse Mehrheit der bäuerlichen Organisationen und einige Branchenverbände bezweifeln die Simulationsergebnisse zu den wirtschaftlichen Folgen für die Landwirtschaft. Das Sektoreinkommen für das Jahr 2015 betrug 2,8 Milliarden Franken. Unter Berücksichtigung der vorgesehenen Kürzung des Zahlungsrahmens um 200 Millionen Franken scheine es illusorisch, 2021 ein Sektoreinkommen von 3,2 Milliarden zu erreichen. Anders als in dem Bericht dargestellt wird bezweifelt, dass diese Entwicklung auf sozialer Ebene tragbar bleibe.

5 Bundesbeschluss

Zum formellen Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft für die Periode 2018 bis 2021 wurde folgender Antrag gestellt:

Artikel 1

Für die Jahre 2018-2021 werden folgende Höchst Beträge bewilligt:

a. für die Massnahmen der Grundlagenverbesserung und die Sozialmassnahmen

798 572 Millionen Franken;

b. für die Massnahmen zur Förderung von Produktion und Absatz

1 776 1 728 Millionen Franken;

c. für die Ausrichtung von Direktzahlungen

11 256 10 741 Millionen Franken.

072.10-00004 \ COO.2101.101.7.540639