Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/45: Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2018-2021 · 20 Seiten

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satzförderung bis 2017 steigen und dann auf dem etwas tieferen Niveau des Voranschlags 2015 weitergeführt werden. Am grössten sind die Veränderungen beim Zahlungsrahmen Direktzahlungen. Ab 2016 stehen für die Direktzahlungen infolge der Querschnittskürzungen pro Jahr gut 60 Millionen Franken weniger zur Verfügung. Ab 2017 kommt eine weitere Reduktion um knapp 60 Millionen Franken hinzu. In den Jahren 2018-2021 soll das Volumen auf dem Niveau von jährlich gut 2,68 Milliarden Franken konstant bleiben. Die zunehmende Beteiligung an den Direktzahlungsprogrammen würde dazu führen, dass diese Mittel bis 2021 bei gleichbleibenden Beitragsansätzen nicht ausreichen. Mit den folgenden Anpassungen soll eine ausgewogene Mittelverteilung bis zum Ende der Zahlungsrahmenperiode 2018-2021 erreicht werden:

 Da das Etappenziel von 65‘000 ha Biodiversitätsförderflächen im Talgebiet 2013 erreicht wurde,

hat der Bundesrat 2016 gewisse Biodiversitätsbeiträge der Qualitätsstufe 1 gesenkt und im Gegenzug den Beitrag für die jeweilige Qualitätsstufe 2 im gleichen Umfang erhöht. Mit der Umsetzung des Stabilisierungsprogramms sollen die Anreize insbesondere für die Qualitätsstufe 1 ab 2017 nochmals reduziert werden.

 Die Versorgungssicherheitsbeiträge werden ab 2017 um 3 Prozent reduziert. Der Anteil Versor-

gungssicherheitsbeiträge am Total der Direktzahlungen bleibt damit stabil. Es ist davon auszugehen, dass trotz Beitragssenkung die Ziele im Bereich Versorgungssicherheit erreicht werden können.

 Der kantonale Plafond bei den Landschaftsqualitätsbeiträgen soll entgegen der ursprünglichen Ab-

sicht weitergeführt werden. Aufgrund zunehmender Beteiligung steigt der Mittelbedarf auf voraussichtlich 150 Millionen Franken pro Jahr.

 Die Ausgaben für die Produktionssystembeiträge steigen zwischen 2018-2021 um 13 Millionen

Franken. Dieser Anstieg beruht auf der Annahme, dass die Beteiligung weiter steigt. Zudem soll ein gewisser Spielraum zur Unterstützung neuer Produktionssysteme geschaffen werden. Auch bei den Ressourceneffizienzbeiträgen ist mit einem weiteren Anstieg der Ausgaben zu rechnen.

Die mit den Versorgungssicherheitsbeiträgen und den Kulturlandschaftsbeiträgen angestrebten Ziele lassen sich mit den vorgeschlagenen Mitteln voraussichtlich erreichen. Die Übergangsbeiträge werden aufgrund der skizzierten Anpassungen bei den leistungsbezogenen Direktzahlungen bis 2021 auf gut 30 Millionen Franken sinken.

3 Ergebnisse der Vernehmlassung

3.1 Zusammenfassung

Der Verzicht auf eine Gesetzesrevision per 2018 wurde von keiner Stellungnahme grundsätzlich in Frage gestellt. 20 Kantone äusserten sich mehr oder weniger kritisch gegen die Kürzung der landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen 2018-2021 gegenüber denjenigen für die Jahre 2014-2017. 13 Kantone und die Parteien SVP, CVP und BDP sowie die grosse Mehrheit der landwirtschaftlichen Organisationen fordern, dass auch in der nächsten Periode gleich hohe Mittel beschlossen werden, da von der Landwirtschaft die gleich hohen Leistungen erwartet würden. Die meisten Stellungnahmen der vor- und nachgelagerten Stufen schliessen sich weitgehend dieser Haltung an. Der Kanton ZH, die Parteien FDP und SPS sowie der Gewerbeverband (sgv usam) und economiesuisse unterstützen die vorgeschlagene Höhe der Zahlungsrahmen.

13 Kantone und die KOLAS kritisieren die Kürzung der Strukturverbesserungsbeiträge. Drei Kantone setzen sich explizit dafür ein, die Ausgaben für Investitionskredite auf dem Niveau 2016 zu behalten. Die Verkürzung der Rückzahlungsfristen wird von fünf Kantonen, den landwirtschaftlichen Organisationen sowie von den vor- und nachgelagerten Stufen teilweise entschieden abgelehnt.

Die Reduktion des Zahlungsrahmens Produktion und Absatz als Ganzes ist für sechs Kantone und die KOLAS nicht nachvollziehbar. Die GLP beantragt dagegen einen stärkeren Mittelabbau der Marktstützung. Für vier Kantone, die landwirtschaftlichen Organisationen und die vor- und nachgelagerten Branchen ist es nicht verständlich angesichts der aktuellen schwierigen Situation mit der Frankenstärke für die Qualitäts- und Absatzförderung eine Kürzung von 5 Millionen Franken vorzusehen.

072.10-00004 \ COO.2101.101.7.540639