Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/45: Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2018-2021 · 20 Seiten

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Die landwirtschaftlichen Organisationen der Romandie bestehen darauf, dass der Bundesrat bei internationalen Verhandlungen, die die Landwirtschaft betreffen, vorher, während und nachher transparent informiert.

Agrarallianz und Bio Suisse fordern, dass die Gelder des Schoggigesetzes in den Zahlungsrahmen Direktzahlungen integriert werden sollen. Die Milch- und Brotgetreideverarbeiter (DSM, Emmi, fial, VMI) beantragen, dass dieser Kredit in den Zahlungsrahmen Produktion und Absatz verschoben wird. Die Mittel sollen gemäss dem Anteil der heutigen Ausfuhrbeiträge in Form von Milch- und Brotgetreidebeiträgen ausbezahlt werden.

3.4.2 Zahlungsrahmen Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen

Kantone

13 Kantone (BE, LU, NW, GL, FR, BL, SH, AI, GR, AG, VS, NE, JU) und die KOLAS kritisieren die Kürzung der Strukturverbesserungsbeiträge um 11 Millionen Franken pro Jahr. Zwar würden die Kantone im gleichen Umfang entlastet, doch fehlten der Landwirtschaft 22 Millionen Franken für Investitionen in Basisinfrastrukturen. Die Reduktionen würden in Widerspruch stehen zum Bedarf an Strukturverbesserungen. Investitionsbedarf in den Kantonen bestünde in den nächsten Jahren primär im Ausbau und Erhalt der vorhandenen Basisinfrastruktur (Periodische Wiederinstandstellungsprojekte), der Finanzierung und Umsetzung von Projekten zur regionalen Entwicklung und bei der Umsetzung von Landumlegungen im Zusammenhang mit grossen Infrastrukturprojekten und/oder Gewässerrevitalisierungen. Der Kanton VS beantragt, den gesetzlich möglichen Spielraum bezüglich einer maximalen finanziellen Beteiligung des Bundes voll auszuschöpfen. Der Kanton SO schlägt vor, die jeweiligen Kreditreste bei den Strukturverbesserungsbeiträgen zu den Direktzahlungen zu verschieben.

Drei Kantone (SO, VS, JU) vertreten explizit die Meinung, dass Mittel zu Gunsten der Investitionskredite nicht unter das Niveau im Voranschlag 2016 gesenkt werden sollen. Der Kanton AR unterstützt die vorgeschlagene Kürzung. Zwei Kantone (ZH, BE) und die KBNL legen Wert darauf, dass bei der Vergabe der Investitionskrediten neben den Anliegen des Tierwohls und des Gewässerschutzes auch diejenigen des Natur- und Landschaftsschutzes berücksichtigt werden.

Die Verkürzung der Rückzahlungsfristen bei den Investitionskrediten wird von den fünf Kantonen UR, GL, GR, VS und JU teilweise entschieden abgelehnt. Viele Betriebe würden in erhebliche Schwierigkeiten kommen. Die Regelung könne höchstens auf neue Projekte angewendet werden.

Der Kanton BE, die KBNL und die KVU begrüssen die Absicht des Bundesrates, die Pflanzenzüchtung und insbesondere die Weiterentwicklung alter Sorten neu zu fördern. Die KVU beantragen die Erarbeitung einer nationalen Tierzuchtstrategie. Dadurch solle transparent und gesamtschweizerisch konsolidiert werden, welche Tierzucht der Bund unterstützen will.

Parteien

Die GLP erachtet die geringere Aufstockung des Fonds-de-roulement der Investitionskredite bei den Kantonen als angemessen. Die Investitionskredite kämen meist nicht der Landwirtschaft, sondern unter anderem der vorgelagerten Bauwirtschaft zu Gute, seien in der Wirkung strukturerhaltend und ökologieschädigend. Dies widerspreche den übergeordneten Zielsetzungen.

Die SPS und GPS beantragen, die Tierzuchtbeiträge nur zu gewähren, wenn in den Verbandszielen der Zuchtverbände eine standortangepasste, respektive graslandbasierte Milchleistung ohne Zukauf von Kraftfutter die Regel wird. Die GLP vertritt die Haltung, dass die Förderung der Tierzucht keine Bundesaufgabe sei.

Organisationen

Der SBV und die grosse Mehrheit der bäuerlichen Organisationen sowie vor- und nachgelagerte Stufen (VSF, SLV, BOB, BSM, ASR, Schweizer Zucker AG, u.a.) finden es widersprüchlich, die Bundesausgaben für Investitionshilfen zu kürzen und gleichzeitig von den Landwirten erhöhte Wettbewerbsfähigkeit zu verlangen. Die Verkürzung der Rückzahlungsfristen bei den Investitionskrediten wird von den bäuerlichen Organisationen sowie von den vor- und nachgelagerten Stufen abgelehnt. Die EKL vertritt die

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