Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/45: Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2018-2021 · 20 Seiten
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Einzig der Kanton ZH ist mit der Senkung der Direktzahlungen um 120 Millionen Franken einverstanden. Dagegen opponieren 11 Kantone und die landwirtschaftlichen Organisationen. Die SPS, GPS, Kleinbauernvereinigung und gewisse Umweltverbände fordern eine Obergrenze der Direktzahlungen pro Betrieb von maximal Fr. 150'000.-. Zusammen mit economiesuisse und weiteren Umweltorganisationen unterstützen diese Kreise ebenfalls eine strengere Abstufung der Direktzahlungen.
Umweltverbände, ökologisch orientierte Produzentenorganisationen und economiesuisse fordern eine stärkere Kürzung der Versorgungssicherheitsbeiträge, da sie zu wenig zielgerichtet seien. Fünf Kantone, die KBNL und KVU, die Parteien SPS, GLP und GPS, die Umweltorganisationen und economiesuisse sind explizit gegen eine Kürzung der Biodiversitätsbeiträge. Für die Weiterführung der kantonalen Plafonds bei den Landschaftsqualitätsbeiträgen sind drei Kantone. Drei Kantone, die KBNL, die Parteien SPS, GLP und GPS, einige Umweltverbände und economiesuisse beantragen die Aufhebung des Plafonds. Die grosse Mehrheit der bäuerlichen Organisationen wehrt sich dagegen, dass die Anwendung der Technik der Ressourceneffizenzprogramme als gute landwirtschaftliche Praxis nach Ablauf der Förderung im ÖLN rechtlich verankert wird.
3.2 Ausgangslage
Kantone
Vier Kantone (GL, GR, VS, JU) wünschen eine Ergänzung zu den Resultaten der OECD-Studie. Demnach seien die volkswirtschaftlichen Auswirkungen einer Reduktion der staatlichen Agrarstützung und eines beschleunigten Strukturwandels in der Landwirtschaft aufzuzeigen. Die Kantone SO und AG fordern, dass der Verweis auf die OECD-Studie ganz gestrichen wird.
Parteien
Die GLP begrüsst die klare Analyse zur hohen landwirtschaftlichen Intensität der Schweizer Landwirtschaft und beantragt die Aufnahmen von zielführenden Massnahmen, welche die erwähnten Ziellücken im Umweltbereich schliessen können.
Organisationen
Die bäuerlichen Organisationen wünschen Ergänzungen, die darlegen, dass die Arbeitszeiten der Bauernfamilien deutlich über dem gesellschaftlichen Durchschnitt liegen und sich die landwirtschaftlichen Tätigkeiten über sieben Tage pro Woche erstrecken. Die Freizeit der Bauernfamilien würde sich deshalb auf sehr niedrigem Niveau bewegen.
Bio Suisse und Emmi verweisen auf die Bilanzreserve (Art. 19a LwG), die auch nach 2016 zur Finanzierung weiterer Öffnungsschritte entsprechend der Zölle auf Nahrungsmittel aufgestockt werden soll. Der SBV und die Mehrheit der bäuerlichen Organisationen bestreiten, dass künftig bei internationalen Verhandlungen nur noch Zugeständnisse innerhalb der aktuellen WTO-Kontingente gemacht werden könnten. Die Schweiz liege als kleines Land in der Weltrangliste der Importnationen von Lebensmitteln trotzdem bereits auf Rang 14. Zudem gäbe es keine Beweise dafür, dass die Auswirkungen einer weiteren Annäherung des Schweizer Agrarmarktes an die internationalen Märkte für die Schweizer Landwirtschaft als tragbar beurteilt werden können. Bezüglich sektoriellen Marktöffnung mit der EU für alle Milchprodukte würden lediglich die Exportchancen der Schweizer Produkte erwähnt. Die Marktverluste der inländischen Produktion auf Grund der Lebensmittelimporte seien nicht aufgeführt. Andere Studien würden beim Sektoreinkommen mit einem Verlust von mehr als 300 Millionen Franken rechnen.
072.10-00004 \ COO.2101.101.7.540639