Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/45: Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2018-2021 · 20 Seiten

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Artikel 2

Der Bundesrat kann Ende des Jahres die nicht verwendeten Beträge des Zahlungsrahmens „Massnahmen für die Grundlagenverbesserung und für die Sozialmassnahmen“ und „Massnahmen zur Förderung von Produktion und Absatz“ in den Zahlungsrahmen „Direktzahlungen“ für die Übergangsbeiträge verschieben.

Zu den einzelnen Formulierungsanträgen gingen die folgenden Stellungnahmen ein.

Artikel 1 erster Satz

49 Stellungnahmen sind gegen die Bezeichnung Höchstbeträge im Einleitungssatz. Dazu gehören der Kanton UR, die CVP, drei Organisationen der vorgelagerten (swisssem, VSF, SLV) und zwei der nachgelagerten Stufen (VKGS-ACCCS, Schweizer Zucker AG) sowie 42 landwirtschaftliche Organisationen.

Buchstabe a

66 Stellungnahmen unterstützen einen höheren Beitrag in Buchstabe a. Sechs Kantone (LU, UR, NW, VD, NE, JU), drei Parteien (SVP, CVP, BDP), vier Organisationen der vorgelagerten (swisssem, VSF, Swiss seed, SLV) und drei der nachgelagerten Stufen (LRGG, VKGS-ACCCS, Schweizer Zucker AG) sowie 46 landwirtschaftliche Organisationen fordern 798 statt nur 572 Millionen Franken für den Zahlungsrahmen Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen. Der Kanton AR beantragt 620 und drei Organisationen (Swiss granum, SBI, Verein Schweizer Rapsöl) schlagen 724 Millionen Franken vor.

Buchstabe b

64 Stellungnahmen unterstützen diesen Buchstaben. Sechs Kantone (LU, UR, NW, VD, NE, JU), drei Parteien (SVP, CVP, BDP), vier Organisationen der vorgelagerten (swisssem, VSF, Swiss seed, SLV) und drei der nachgelagerten Stufen (LRGG, VKGS-ACCCS, Schweizer Zucker AG) sowie 45 vornehmlich bäuerliche Organisationen fordern 48 Millionen Franken mehr für den Zahlungsrahmen Produktion und Absatz.

Buchstabe c

68 Stellungnahmen unterstützen diesen Buchstaben. Sieben Kantone (LU, UR, NW, AR, VD, NE, JU), drei Parteien (SVP, CVP, BDP), vier Organisationen der vorgelagerten (swisssem, VSF, Swiss seed, SLV) und fünf der nachgelagerten Stufen (LRGG, Emmi, VKGS-ACCCS, DSM, Schweizer Zucker AG) sowie 49 landwirtschaftliche Organisationen beantragen Direktzahlungen in der gleichen Höhe wie im Zahlungsrahmen 2014-2017.

Artikel 2

46 landwirtschaftliche Organisationen, zwei Verbände der vorgelagerten (swisssem, VSF) und fünf Stellungnahmen der nachgelagerten Stufen (fial, VKGS-ACCCS, DSM, SwissOlio, Schweizer Zucker AG) befürworten, dass die Kreditreste innerhalb der Zahlungsrahmen Ende Jahr zu den Übergangsbeiträgen addiert und als solche an die Landwirtschaftsbetriebe ausbezahlt werden.

072.10-00004 \ COO.2101.101.7.540639