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Vernehmlassung 2015/70: Verordnung über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel (Finanzmarktinfrastrukturverordnung, FinfraV) · 89 Seiten

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Art. 87 Gruppeninterne Geschäfte

(Art. 103 Bst. b FinfraG)

Nichtfinanzielle Gegenparteien unterliegen geeigneten zentralisierten Risikobewertungs-, -mess- und -kontrollverfahren, wenn sie über eine professionelle zentrale Tresorerie verfügen.

3. Abschnitt: Meldung an ein Transaktionsregister

Art. 88 Pflicht

(Art. 104 FinfraG)

1 Derivatgeschäfte mit Parteien mit Sitz oder Wohnsitz in der Schweiz, für welche die Bestimmungen über den Handel mit Derivaten nicht gelten, sind von der dem Gesetz unterstellten Gegenpartei zu melden.

2 Geschäfte, die über einen Handelsplatz oder über ein organisiertes Handelssystem gehandelt werden, sind jeweils von derjenigen Gegenpartei zu melden, die sich in der Kette näher bei der zentralen Gegenpartei befindet.

3 Vorbehältlich einer anderslautenden Einigung wird die Eigenschaft als verkaufende Gegenpartei nach den branchenüblichen und internationalen Standards bestimmt.

4 Vorbehältlich Artikel 105 Absatz 4 FinfraG kann eine Gegenpartei ohne Einwilligung oder Information ihrer Gegenpartei oder einer Endkundin oder eines Endkunden Daten an ein Transaktionsregister im In- oder Ausland melden, soweit dies in Erfüllung von Pflichten nach dem dritten Titel FinfraG erfolgt.

Art. 89 Inhalt der Meldung

(Art. 105 Abs. 2 FinfraG)

1 Die Meldung enthält die Angaben nach Anhang 2.

2 Weist ein Derivatgeschäft Merkmale auf, die für mehr als einen der in Anhang 2 Abschnitt 2a genannten Basiswerte typisch sind, wird in der Meldung angegeben, welche Einigung die Gegenparteien über die Zuordnung zu einer Anlageklasse erzielt haben.

Art. 90 Meldung von Änderungen

(Art. 105 Abs. 1 FinfraG)

1 Wird ein bestehendes Geschäft nachträglich über eine zentrale Gegenpartei abgerechnet, so ist dies als Änderung des Geschäfts zu melden.

2 Ein Geschäft, das zur Glattstellung eines anderen Geschäfts eingegangen wird, gilt als neu zu meldendes Geschäft.