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Vernehmlassung 2015/70: Verordnung über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel (Finanzmarktinfrastrukturverordnung, FinfraV) · 89 Seiten
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4. Abschnitt: Risikominderung
Art. 91 Pflichten
(Art. 107–111 FinfraG)
1 Die Risikominderungspflichten finden bei Geschäften mit natürlichen Personen keine Anwendung, ausser es handelt sich bei diesen um Finanzielle oder Nichtfinanzielle Gegenparteien.
2 Bestimmt die FINMA, dass ein Derivatgeschäft nicht mehr von der Abrechnungspflicht erfasst sein soll, so gibt sie dies den Gegenparteien rechtzeitig unter Einräumung einer angemessenen Frist bekannt. Nach deren Ablauf sind die Risikominderungspflichten einzuhalten.
Art. 92 Bestätigung der Vertragsbedingungen
(Art. 108 Bst. a FinfraG)
1 Die Vertragsbedingungen müssen spätestens an dem auf den Abschluss des OTC-Derivatgeschäfts folgenden Geschäftstag gegenseitig bestätigt werden.
2 Nach 16 Uhr abgeschlossene OTC-Derivatgeschäfte sind spätestens am übernächsten Geschäftstag zu bestätigen
3 Für kleine Gegenparteien verlängern sich die Fristen um einen Geschäftstag.
4 Die Gegenparteien können vereinbaren, dass ein OTC-Derivatgeschäft auch dann als bestätigt gilt, wenn eine von ihnen auf die Bestätigung keinen Widerspruch erhebt.
Art. 93 Portfolioabstimmung
(Art. 108 Bst. b FinfraG)
1 Die Modalitäten zur Abstimmung der Portfolios sind vor Abschluss eines OTC-Derivatgeschäfts zu vereinbaren.
2 Die Portfolioabstimmung umfasst die wesentlichen Bedingungen der abgeschlossenen OTC-Derivatgeschäfte und deren Bewertung.
3 Sie kann durch die Gegenparteien gegenseitig oder durch einen von ihnen beigezogenen Dritten vorgenommen werden.
4 Sie ist durchzuführen:
a. an jedem Geschäftstag, wenn zwischen den Gegenparteien 500 oder mehr OTC-Derivatgeschäfte ausstehen,
b. einmal pro Woche, wenn zwischen den Gegenparteien zu irgendeinem Zeitpunkt während der Woche zwischen 51 und 499 OTC-Derivatgeschäfte ausstehen,
c. einmal pro Quartal, wenn zwischen den Gegenparteien zu irgendeinem Zeitpunkt während des Quartals 50 oder weniger OTC-Derivatgeschäfte ausstehen.