Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/70: Verordnung über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel (Finanzmarktinfrastrukturverordnung, FinfraV) · 57 Seiten
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Erläuterungsbericht zur Finanzmarktinfrastrukturverordnung
3. Erläuterungen zu den Änderungen anderer Erlasse
3.1. Bundespersonalverordnung vom 3. Juli 200192 Art. 94c Abs. 4
An Stelle des Begriffs der «börsenrechtlichen Bestimmungen» wird neu der Begriff der «Gesetzgebung zur Finanzmarktinfrastruktur» verwendet, da die entsprechenden Bestimmungen neu im FinfraG geregelt sind.
3.2. Revisionsaufsichtsverordnung vom 22. August 200793 Art. 11a Abs. 1 Bst. a sowie Art. 11d Abs. 1 Einleitung
In beiden Bestimmungen wird der einschlägige «Aufsichtsbereich» um jenen des FinfraG ergänzt.
3.3. Gebührenverordnung vom 23. September 199694 zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs Art. 58–60
Die Bestimmungen sind heute gegenstandslos und werden daher formell aufgehoben. Stundungs-, Konkurs- und Nachlassverfahren über Banken sind seit dem 1. Juli 2004 in den Artikeln 33–37g BankG und seit 1. August 2005 zusätzlich in der BIV-FINMA geregelt.
3.4. Verordnung vom 30. November 200195über die Wahrnehmung kriminalpolizeilicher Aufgaben im Bundesamt für Polizei Art. 6 Abs. 2 Bst. f und h
Das FinfraG ist im Hinblick auf die Weitergabe von Personendaten durch die Bundeskriminalpolizei an die FINMA als zusätzliche Rechtsgrundlage aufzunehmen. Der Einfachheit wegen erfolgt ein Verweis auf die Finanzmarktgesetze gemäss Artikel 1 Absatz 1 FINMAG.
3.5. JANUS-Verordnung vom 15. Oktober 200896 Art. 19 Abs. 2 Bst. e und f
Auch hier ist das FinfraG im Hinblick auf die Weitergabe von Personendaten durch die Bundeskriminalpolizei an die FINMA als zusätzliche Rechtsgrundlage aufzunehmen. Der Einfachheit wegen erfolgt wiederum ein Verweis auf die Finanzmarktgesetze gemäss Artikel 1 Absatz 1 FINMAG.
92 SR 172.220.111.3
93 SR 221.302.3
94 SR 281.35
95 SR 360.1
96 SR 360.2