Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/76: Änderung des ETH-Gesetzes · 16 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 13Fedlex · Ergebnisbericht
Vernehmlassungsbericht zur Änderung des ETH-Gesetzes
VD und JU erwarten vom Bundesrat eine Sicherstellung, dass eine allfällige Erhöhung der Gebühren vollständig Unterstützungsmassnahmen für benachteiligte Studierende zugutekommt, und dass er die Wahl der Verwendung dieser Einnahmen nicht dem ETH-Rat überlässt. Gemäss GE sollten die zusätzlichen Beträge zu einer Stärkung des Stipendiensystems führen. Auch die SPS fordert, dass die zusätzlichen Einnahmen zweckgebunden für die Studierenden (z.B. Stipendien) verwendet werden.
Gemäss VD sind die vorgeschlagene Formulierung und die Unterscheidung zwischen «les étudiants étrangers domiciliés en Suisse» und «les étudiants étrangers qui élisent domicile en Suisse pour y étudier» unklar. VD findet, dass die Studiengebühren unterschiedslos für alle Studierenden sozialverträglich sein müssen.
Gemäss TI ermöglicht der Artikel eine soziale Entwicklung der Einschreibegebühren unter Einhaltung des Freizügigkeitsabkommens.
GE hält eine Erhöhung der Gebühren für ausländische Studierende für eine heikle Entscheidung, die erst nach einer Prüfung der Auswirkungen auf das Bild der Schweiz im Ausland getroffen werden sollte. Für GE ist der Begriff «taxes socialement supportables» zu vage.
Die FDP ist der Ansicht, dass die Studiengebühren im Ermessen der ETH liegen sollen und lehnt die vorgeschlagenen Änderungen ab.
Die SVP begrüsst die neue Regelung, möchte aber keine Obergrenze einführen.
Die SPS stellt fest, dass die Anliegen der Motion teilweise aufgenommen wurden. Die SPS hält an der Forderung der Motion fest, dass die Studiengebühren von inländischen Studierenden nur mittels Bundesratsbeschluss über die Teuerung hinaus erhöht werden können. Die SPS hält betreffend differenzierter Studiengebühren fest, dass diese nicht zu einem versteckten Selektionskriterium werden sollen. Die Aufnahme ausländischer Studierender dürfe nur von ihrer Eignung abhängen.
Die Vorgabe, sozialverträgliche Studiengebühren zu erheben, erscheint economiesuisse nicht als zielführend. Die ETH sollten die Möglichkeit haben, kostendeckende Studiengebühren zu erheben, die sozial mit einem grosszügig ausgelegten Unterstützungssystem (rückzahlbare Darlehen) abgefedert sind.
Der SGB erachtet unterschiedliche Studiengebühren als problematisch und kontraproduktiv. Der SGB schlägt vor, allgemein von «Studierenden» zu sprechen. Der SGB ist der Ansicht, dass die Studiengebühren nur mittels Bunderatsbeschluss über die Teuerung hinaus erhöht und differenziert werden sollten.
Der ETH-Rat hält fest, dass die ausländischen Studierenden auch zur Attraktivität der beiden ETH beitragen und dass eine solche Regelung mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar sein muss. Der ETH-Rat begrüsst, dass er weiterhin im gesetzlich vorgegebenen Rahmen die Höhe der Studiengebühren festlegen kann.
Der SWIR schlägt vor, Absatz 2bis zu streichen oder den zweiten Teil des Satzes wie folgt abzuändern: «…; celles-ci ne peuvent toutefois pas être supérieures à deux fois les finances d’inscriptions pour les étudiants visés à l’al. 2.»
Swissfaculty ist der Ansicht, dass ausländische Studierende keine höheren Gebühren bezahlen sollten und fordert, Artikel 34d Absatz 2bis zu streichen.
Der VSS fordert vom Bund und den Kantonen die Sicherung der Bildung als öffentliches Gut. Gemäss VSS darf die Finanzierung der Hochschulbildung nicht weiter auf die Studierenden abgewälzt werden. Der VSS und transfair fordern, dass alle Versuche, die Studiengebühren zu erhöhen, eingestellt werden und sprechen sich gegen eine mögliche Verdreifachung der Studiengebühren für ausländische Studierende aus. Sie beantragen die Streichung der Absätze 2 und 2bis.
Actionuni betrachtet die vorgeschlagene Höhe der Studiengebühren für Studierende aus dem Ausland kritisch und schlägt vor, im Rahmen dieser Teilrevision auf die Bestimmung zu verzichten. Eine solche Bestimmung könnte allenfalls in die Totalrevision aufgenommen werden.