Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/76: Änderung des ETH-Gesetzes · 16 Seiten
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Vernehmlassungsbericht zur Änderung des ETH-Gesetzes
1 Ausgangslage
Mit Beschluss vom 11. September 2015 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), ein Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des ETH-Gesetzes durchzuführen. Am 22. September 2015 wurde die Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens im Bundesblatt1 publiziert. Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis zum 11. November 2015.
2 Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren
Neben den Kantonen wurden 12 politische Parteien sowie die Konferenz der Kantonsregierungen, 3 Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, 8 Dachverbände der Wirtschaft und 12 bildungs- und wissenschaftspolitische Organe und Organisationen begrüsst.
25 Kantone sowie 5 politische Parteien, 4 Dachverbände der Wirtschaft2, 8 bildungs- und wissenschaftspolitische Organe und Organisationen sowie 6 nicht angeschriebene Organisationen haben insgesamt 48 Stellungnahmen eingereicht. Der Kanton Zug, der Schweizerische Gemeindeverband, der Schweizerische Städteverband und die Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet.
Alle eingegangenen Stellungnahmen sind einsehbar unter www.sbfi.admin.ch.
Die Liste der Vernehmlassungsteilnehmenden und deren Abkürzungen ist im Anhang zu finden.
3 Kurzübersicht
Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst die generelle Stossrichtung des Gesetzesentwurfs bzw. ist damit grundsätzlich einverstanden.
Einige Punkte wurden kontrovers diskutiert. Dies betrifft beispielsweise die Änderungen betreffend Corporate Governance (z.B. strategische Ziele). Die Kantone begrüssen die vorgeschlagenen Bestimmungen grossmehrheitlich, die Parteien und die Wirtschaftsverbände hingegen äussern teilweise Bedenken. Viele Vernehmlassungsteilnehmende betonen, dass es wichtig sei, dass diese Änderungen die Hochschulautonomie und die Freiheit und Unabhängigkeit von Forschung und Lehre sowie die Mitwirkungsrechte des Parlaments nicht einschränken.
Im Weiteren haben viele Vernehmlassungsteilnehmende die Möglichkeiten für Zulassungsbeschränkungen und für die Erhebung von differenzierten Studiengebühren für in- und ausländische Studierende positiv wie auch kritisch beurteilt. Bei der Möglichkeit für eine Zulassungsbeschränkung äusserten sich viele Vernehmlassungsteilnehmende auch zur Einführung eines Bachelorstudiengangs in Medizin. Die Kantone begrüssen dies, geben aber zu bedenken, dass eine solche Einführung koordiniert gemäss dem Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz vom 30. September 20113 (HFKG) erfolgen solle. Viele Vernehmlassungsteilnehmende sind grundsätzlich mit der Bestimmung betreffend Studiengebühren einverstanden. Einige bildungs- und wissenschaftspolitische Organe regen an, die Mehreinnahmen für Stipendien o.ä. zu verwenden.
1 BBl 2015 6928
2 SAV schliesst sich vollumfänglich der Stellungnahme von economiesuisse an.