Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/76: Änderung des ETH-Gesetzes · 16 Seiten

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Vernehmlassungsbericht zur Änderung des ETH-Gesetzes

Die SPS lehnt die vorgeschlagene Ausweitung auf die Bachelorstufe ab. Die Frage der Kapazitäten soll anders gelöst werden.

Economiesuisse ist mit der Änderung einverstanden. Der ETH-Rat schlägt vor, den Begriff «cycles» durch «études» zu ersetzen.

Der SWIR schlägt folgende Änderung vor: «1 Le Conseil des EPF peut, à la demande de la direction de l’école, limiter l’admission des étudiants titulaires d’un certificat d’accès aux études supérieures étranger aux cycles bachelor et master, en respectant une proportion adéquate entre les étudiants et les moyens d’enseignement. Les limitations peuvent porter sur des domaines d’études spécifiques ou sur l’ensemble des places d’études dans les EPF. Elles concernent les deux EPF.»

Swissfaculty stellt sich die Frage, wie diese Zulassungsbeschränkungen bei schweizerischen Studierenden gehandhabt werden sollen und beantragt die Streichung von Absatz 1.

Der VSS und transfair sind der Meinung, dass der Zugang zu Hochschulbildung allen Personen mit entsprechendem Vorbildungsausweis offen stehen muss. Fachlich unbegründete Zulassungsbeschränkungen und -kriterien wie ein Numerus Clausus lehnen der VSS und transfair ab. Der VSS und transfair sprechen sich gegen eine mögliche Differenzierung von In- und Ausländerinnen und Ausländern bei der Zulassung zum Studium aus. AGEPoly/VSETH sprechen sich gegen eine Zulassungsbeschränkung aus.

NGO steht der Verschärfung der Zulassung kritisch gegenüber und schlägt einen neuen Absatz 2 vor: «2 Die ETH berät Studierende mit ausländischem Vorbildungsausweis über die Zulassung, Integration und Arbeitsmöglichkeiten.»

Absatz 2

ZH unterstützt grundsätzlich das Vorhaben der ETH, einen Bachelor-Studiengang in Medizin mit naturwissenschaftlich-technischem Schwerpunkt einzuführen und weist darauf hin, dass der Ausbau der Studienplatzzahl in der Humanmedizin koordiniert erfolgen muss, da die Medizin ein kostenintensiver Bereich im Sinne des HFKG ist.

Für BE und LU ist es unabdingbar, dass im Falle einer Beteiligung der ETH an der Bachelorausbildung in Medizin dasselbe Verfahren zur Zugangsbeschränkung mit Eignungstest angewendet wird, das bereits für das Medizinstudium an den Universitäten Basel, Bern, Freiburg und Zürich gilt. BE lehnt explizit jegliches Präjudiz im ETH-Gesetz für die Schaffung von ETH-Kliniken ab, dies wäre eine voraussichtlich äusserst kostentreibende, tiefgreifende Veränderung der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Die ETH können in Humanmedizin höchstens ein vorklinisches Studium bis zum Bachelorabschluss anbieten und es muss verbindlich ein Anschlussstudium an einer medizinischen Fakultät gewährleistet sein. Es sollte daher geprüft werden, ob die Zulassung bereits an jener Universität erfolgen könnte, die das Anschlussstudium im Master gewährleistet

BE und BS schlagen folgende Ergänzung von Absatz 2 vor: «Der ETH-Rat kann auf Antrag der Schulleitung Zulassungsbeschränkungen für alle Studierenden eines Studiengangs, der zu einer klinischen Ausbildung in Medizin an einer Universität vorbereitet, beschliessen.»

FR begrüsst es, dass Absatz 2 die Möglichkeit einer Zulassungsbeschränkung auf diesen spezifischen Studienbereich begrenzt, da Inhaberinnen und Inhaber einer schweizerischen gymnasialen Maturität zwingend uneingeschränkten Zugang zu den übrigen ETH-Studienbereichen haben müssen.

Gemäss SZ ist die geplante Änderung betreffend Zugangsbeschränkung zu Studiengängen richtig und notwendig, wenn diese auf eine klinische Ausbildung in Medizin vorbereiten.

OW, NW, GL, SH, AR, SG, GR, JU und die EDK begrüssen grundsätzlich, dass die ETH Zürich die Einführung eines Bachelor-Studiengangs in Medizin mit naturwissenschaftlich-technischem Schwerpunkt prüft. Es sei aber fraglich, ob mit einem solchen Studiengang der geforderte Nachwuchs für die Grundversorgung ausgebildet wird, was das ursprüngliche Ziel der Forderung nach mehr Studienplätzen war. Gemäss OW, GL, SH, AR, GR, JU und der EDK muss der Ausbau der Studienplatzzahl in Humanmedizin koordiniert erfolgen, da die Medizin ein kostenintensiver Bereich im Sinne von Artikel 40