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Vernehmlassung 2015/93: Anpassungen des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) (Verfahrensnormen und Informationssysteme) · 12 Seiten

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f. dem SIRENE-Büro zur Überprüfung von Dokumenten und zur Identitätsabklärung.

Gliederungstitel vor Art. 111a

14b. Kapitel: Datenschutz im Rahmen der Schengen-Assoziierungsabkommen

Gliederungstitel vor Art. 111i

14c. Kapitel: Eurodac

Art. 115 Abs. 4

4Ist ein Wegweisungsverfahren vorgesehen oder hängig, so kann bei Ausländerinnen und Ausländern, die rechtswidrig ein- oder ausgereist sind oder die sich rechtswidrig in der Schweiz aufhalten, von einer Strafverfolgung, der Überweisung an das Gericht oder der Bestrafung abgesehen werden.

II

Die Änderung anderer Erlasse ist im Anhang geregelt.

III

1Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

…

… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Johann Schneider-Ammann

Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr