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Vernehmlassung 2015/93: Anpassungen des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) (Verfahrensnormen und Informationssysteme) · 12 Seiten
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f. dem SIRENE-Büro zur Überprüfung von Dokumenten und zur Identitätsabklärung.
Gliederungstitel vor Art. 111a
14b. Kapitel: Datenschutz im Rahmen der Schengen-Assoziierungsabkommen
Gliederungstitel vor Art. 111i
14c. Kapitel: Eurodac
Art. 115 Abs. 4
4Ist ein Wegweisungsverfahren vorgesehen oder hängig, so kann bei Ausländerinnen und Ausländern, die rechtswidrig ein- oder ausgereist sind oder die sich rechtswidrig in der Schweiz aufhalten, von einer Strafverfolgung, der Überweisung an das Gericht oder der Bestrafung abgesehen werden.
II
Die Änderung anderer Erlasse ist im Anhang geregelt.
III
1Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
…
… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Der Bundespräsident: Johann Schneider-Ammann
Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr