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Vernehmlassung 2015/93: Anpassungen des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) (Verfahrensnormen und Informationssysteme) · 12 Seiten
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d. die Daten betreffend die Rückkehrberatung und die Gewährung von Rückkehrhilfe;
e. die Daten betreffend die Massnahmen zur Beschaffung von Reisedokumenten;
f. die Daten, die für die Verwaltung und Kontrolle der verschiedenen Phasen der Ausreise aus der Schweiz erforderlich sind;
g. die medizinischen Daten, die für die Beurteilung der Transportfähigkeit einer Person notwendig sind;
h. das Ergebnis der Abfrage im RIPOL und im SIS;
i. Ort, Dauer und Art der Inhaftierung;
j. die massgeblichen Informationen im Rahmen der Risikoanalyse im Zusammenhang mit der weg- oder auszuweisenden Person, die Flugdaten sowie die Zwangsmassnahmen, die während des Fluges verordnet werden können oder verordnet wurden.
k. die Daten der Personen, die mit der medizinischen, sozialen oder polizeilichen Begleitung betraut sind;
l. die Daten, die für die Erstellung von Kostenabrechnungen und Geldzahlungen im Rahmen der Rückkehr erforderlich sind.
3Die Personendaten nach Absatz 2 Buchstaben a–c und i werden automatisch aus dem ZEMIS übernommen. Werden diese Daten im Informationssystem verändert, so werden die aktualisierten Daten automatisch in das ZEMIS übernommen.
4Das SEM informiert die Personen, deren Daten im System erfasst sind, über den Zweck der Bearbeitung dieser Daten, die Datenkategorien und die Datenempfänger.
Art. 109h Datenbearbeitung
Folgende Personen und Stellen haben falls nötig Zugriff auf das Informationssystem:
a. die Mitarbeitenden des SEM für die Erfüllung ihrer Aufgaben zur Unterstützung des Weg- und Ausweisungsvollzugs sowie in den Bereichen Rückkehrhilfe und Kostenabrechnung;
b. die kantonalen Migrationsbehörden für die Erfüllung ihrer Aufgaben in den Bereichen Wegweisungsvollzug und Rückkehr;
c. die kantonalen Polizeibehörden für die Aufgaben der Begleitung von weg- oder auszuweisenden Personen;
d. das Grenzwachtkorps für die Aufgaben im Zusammenhang mit der Kontrolle von Ausreisen;
e. beauftragte Dritte im Rahmen von Artikel 109i.