Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/13: Bundesbeschluss über die Velowege sowie die Fuss- und Wanderwege; direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Zur Förderung der Velo-, Fuss- und Wanderwege (Velo-Initiative)» · 18 Seiten

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7. Anhang 3: Fragebogen zur Vernehmlassungsvorlage

Fragebogen Zum «Bundesbeschluss über die Velowege sowie die Fuss- und Wanderwege» als direkter Gegenentwurf des Bundesrates zur Volksinitiative «Zur Förderung der Velo-, Fuss- und Wanderwege (Velo-Initiative)»

1) Stossrichtung des direkten Gegenentwurfs (Art. 88 Abs. 1 – 3 BV)

Unterstützen Sie die verkehrspolitisch motivierte Gleichstellung der Velowege mit den Fuss- und Wanderwegen?

2) Festlegung von Grundsätzen für Velowege und Velowegnetze (Art. 88 Abs. 1 BV)

Sind Sie damit einverstanden, dass der Bund analog zu den Fuss- und Wanderwegen eine Kompetenz zur Festlegung von Grundsätzen für Velowege und Velowegnetze erhält?

3) «Kann»- statt «Muss»-Formulierung (Art. 88 Abs. 2 BV)

Unterstützen Sie die Stossrichtung des Gegenentwurfs, der analog zur bisherigen Formulierung für Fuss- und Wanderwege die «Kann-Formulierung» beibehält?

4) Zuständigkeitsvorbehalt zu Gunsten der Kantone (Art. 88 Abs. 2 BV)

Erachten Sie die Verankerung eines «Zuständigkeitsvorbehalts zu Gunsten der Kantone» im Gegenentwurf des Bundesrates aus föderalismuspolitischen Gründen als notwendig?

5) Information (Art. 88 Abs. 2 BV)

a. Unterstützen Sie die Abschwächung der in der Initiative vorgeschlagenen Ergänzung mit

dem Begriff «Kommunikation» durch die weniger weit gehende Formulierung «Information» im Gegenentwurf des Bundesrates?

b. Sind Sie der Meinung, die vorgeschlagene Ergänzung von Art. 88 BV um den Begriff «In-

formation» sei notwendig?

6) Pflicht des Bundes zur Rücksichtnahme auf Wegnetze sowie Ersatzpflicht

(Art. 88 Abs. 3 BV)

Sind Sie damit einverstanden, dass der Bund analog zu den Fuss- und Wanderwegen

a. zur Rücksichtnahme auf kantonale und kommunale Velowegnetze verpflichtet wird?

b. Velowege auf diesen Netzen ersetzen muss, wenn er sie aufheben muss?