Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/13: Bundesbeschluss über die Velowege sowie die Fuss- und Wanderwege; direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Zur Förderung der Velo-, Fuss- und Wanderwege (Velo-Initiative)» · 18 Seiten

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3.2. Frage 2: Festlegung von Grundsätzen für Velowege und Velowegnetze

(Art. 88 Abs. 1 BV)

Sind Sie damit einverstanden, dass der Bund analog zu den Fuss- und Wanderwegen eine Kompetenz zur Festlegung von Grundsätzen für Velowege und Velowegnetze erhält?

Ja Ja, mit Vorbehalt Nein Nein, mit Vorbehalt

Kantone (inkl. BPUK) 25 - 2 -

Politische Parteien 7 - 2 -

Gesamtschweizerische 4 - 2 -

Dachverbände

Organisationen 20 5 31

Weitere Vernehmlassungs- - - - - teilnehmende Total 56 5 91

Grundtenor

Stellungnahmen, die die generelle Stossrichtung des direkten Gegenentwurfs unterstützen (Frage 1), unterstützen ebenfalls die Schaffung dieser Grundsatzgesetzgebungskompetenz in Artikel 88 Absatz 1 BV. Stellungnahmen, die die generelle Stossrichtung des Gegenentwurfs ablehnen, lehnen die Verankerung einer solchen Bundeskompetenz in der Regel ebenfalls ab.

Abweichungen gibt es dann, wenn die Stellungnahmen die im Gegenentwurf verankerte Kompetenz ändern, bzw. einschränken oder mit zusätzlichen Anforderungen anreichern wollen. So wünscht beispielsweise der Dachverband der Behindertenorganisationen, dass in diesem Absatz die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden müsse oder der schweizerische Verband für Pferdesport wünscht, dass Reitwege ebenfalls in diese Verfassungsbestimmung integriert werden.

Im Einzelnen

Mit Ja geantwortet haben insgesamt 56 Teilnehmende. Eine Kompetenz zur Festlegung von Grundsätzen für Velowege und Velowegnetze unterstützen 24 von 26 Kantonen (BE, LU, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, FR, SO, BS, SH, AR, AI, SG, GR, AG, TG, TI, VD, VS, NE, GE, JU) sowie die BPUK, die politischen Parteien BDP, CVP, EDU, EVP, GPS, glp und SPS sowie folgende vier gesamtschweizerischen Dachverbände: der Schweizerische Gemeindeverband, der Schweizerische Städteverband, die Schweizer Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete und der Schweizerische Bauernverband. Hinzu kommen folgende Organisationen: 2rad Schweiz, Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu, Fédération des Entreprises Romandes FER, Fussverkehr Schweiz, Gesundheitsförderung Schweiz, Informationsdienst für den öffentlichen Verkehr LITRA, NGO-Allianz Ernährung Bewegung Körpergewicht, Pro Natura, Pro Velo Graubünden, Pro Velo Schweiz, Public Health Schweiz, RoadCross Schweiz, Schweizer Tourismus-Verband STV, Schweizerische Energiestiftung SES, Touringclub der Schweiz TCS;

Trägerverein Velo-Initiative; Verband der Schweizer Fahrradlieferanten velosuisse, Velokonferenz Schweiz, Verkehrs-Club der Schweiz VCS und WWF Schweiz.

Teilweise einverstanden damit, dass der Bund eine Kompetenz zur Festlegung von Grundsätzen für Velowege und Velowegnetze erhält, sind insgesamt sechs Stellungnahmen. Dabei handelt es sich um den Dachverband der Behindertenorganisationen Schweiz (Inclusion Handicap), den Schweizer Nutzfahrzeugverband (ASTAG), den Schweizerischen Verband für Pferdesport, die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL-FP), die Vereinigung Schweizer Automobil-Importeure (auto-schweiz) sowie Jagd Schweiz. ASTAG und autoschweiz unterstützen nur die Grundsatzgesetzgebungskompetenz; der Dachverband der Behindertenorganisationen möchte den hindernisfreien Zugang zu den Netzen im Verfassungstext verankern, der Pferdesportverband möchte ein Wegzugangsrecht für Pferde und die Stiftung Landschaftsschutz möchte die Bestimmung auf Grundsätze für Alltagsvelonetze begrenzen.