Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/13: Bundesbeschluss über die Velowege sowie die Fuss- und Wanderwege; direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Zur Förderung der Velo-, Fuss- und Wanderwege (Velo-Initiative)» · 18 Seiten
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1. Einleitung
1.1. Ausgangslage Am 1. März 2016 wurde die Volksinitiative «Zur Förderung der Velo-, Fuss- und Wanderwege
(Velo-Initiative)» mit 105‘234 gültigen Unterschriften eingereicht. Die Initiative möchte den bestehenden Verfassungsartikel über die Fuss- und Wanderwege (Art. 88 BV) mit Bestimmungen über die Velowege ergänzen.
Da der Veloverkehr mithelfen kann, Verkehrsspitzen zu brechen, und dazu beiträgt, die CO2-Emmissionen und den Energieverbrauch zu senken und die Gesundheit zu fördern, erachtet der Bundesrat ein stärkeres Engagement im Bereich der Velowege grundsätzlich für sinnvoll und zweckmässig (Grundsatzgesetzgebung, Koordination und Vollzugsunterstützung). Da Velowege aber Sache der Kantone und Gemeinden sind und dem Bund bei der Wahrnehmung neuer Aufgaben finanzielle und personelle Grenzen gesetzt sind, lehnt er diejenigen Bestandteile der Initiative ab, die über einfache Ergänzungen des heutigen Verfassungsartikels über die Fuss- und Wanderwege hinausgehen.
Vor diesem Hintergrund hat sich der Bundesrat am 10. Juni 2016 für einen direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative ausgesprochen und das UVEK mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Vernehmlassungsvorlage beauftragt.
Am 17. August 2016 hat der Bundesrat seinen Vorschlag für einen direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative verabschiedet und bis 17. November 2016 in die Vernehmlassung gegeben ( link zu den Vernehmlassungs-Unterlagen1, inkl. den eingereichten Stellungnahmen). Kernelement und zentrale Stossrichtung der Vernehmlassungsvorlage ist die verkehrspolitisch motivierte Gleichstellung der Velowege mit den Fuss- und Wanderwegen in Artikel 88 der Bundesverfassung (BV). Der in der Vernehmlassung zur Diskussion gestellte Gegenentwurf des Bundesrates zur Volksinitiative erweitert deshalb den Geltungsbereich aller drei Absätze von Artikel 88 BV durch die Aufnahme und Verankerung der Velowege oder deren Netze in den einzelnen Bestimmungen.
Die Frist für die Einreichung von Stellungnahmen endete am 17. November 2016. Aufgrund eines Fehlers beim Versand der Unterlagen musste die Vernehmlassungsfrist für einzelne Kantone und für die kantonale Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) bis zum 8. Dezember 2016 verlängert werden.
1.2. Vernehmlassungsteilnehmende
Bis zum Redaktionsschluss am 14. Dezember 2016 gingen insgesamt 74 Stellungnahmen ein (siehe Ziffer 5, Anhang 1).
An der Vernehmlassung beteiligten sich 26 Kantone, die kantonale Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK), acht der in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien. Hinzu kamen Stellungnahmen von drei gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, drei gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft sowie 29 Organisationen und Vereine, vorab aus den Gebieten Verkehr, Gesundheit, Tourismus, Energie und Umwelt. Schliesslich nahmen auch noch zwei eidgenössische Kommissionen sowie eine Privatperson am Vernehmlassungsverfahren teil, wobei beide Kommissionen nach Prüfung der Vorlage auf Bemerkungen zur Vorlage verzichteten.
1 Abgeschlossene Vernehmlassungen: https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/ind2016.html#UVEK