Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/13: Bundesbeschluss über die Velowege sowie die Fuss- und Wanderwege; direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Zur Förderung der Velo-, Fuss- und Wanderwege (Velo-Initiative)» · 18 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 10Fedlex · Ergebnisbericht
Mit Vorbehalt unterstützen 2 Teilnehmende den Zuständigkeitsvorbehalt: Der Kanton AG befürwortet eine explizite Verankerung Zuständigkeitsvorbehalt nur, wenn dies juristisch notwendig sei; der
Schweizerischer Städteverband erachtet den rein deklaratorischen Vorbehalt als sinnvoll aber nicht notwendig.
Mit Nein haben insgesamt 32 Teilnehmende geantwortet, nämlich die Kantone ZH, BE, LU, UR, SZ, ZG, FR, SO, SH, AI, SG, BL, GE, TI, GR, BS sowie die BPUK, die politischen Parteien BDP, FDP und SVP sowie die gesamtschweizerischen Dachverbände Schweizerischer Gemeindeverband, economiesuisse und der schweizerische Gewerbeverband. Weiter folgende Organisationen: Centre Patronal cp, Dachverband der Behindertenorganisationen Schweiz Inclusion Handicap, Fédération des Entreprises Romandes FER, Informationsdienst für den öffentlichen Verkehr LITRA, Pro Natura, Schweizerischer Baumeisterverband SBV, Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, der schweizerische Verband für Pferdesport und JagdSchweiz.
Bei den grundsätzlich ablehnenden Stellungnahmen muss unterschieden werden zwischen Teilnehmenden, die einen expliziten Zuständigkeitsvorbehalt ablehnen, weil sie den Gegenentwurf ablehnen und solchen, die diesen als unnötig erachten, weil er auch ohne ausdrückliche Verankerung bereits genügend in der Bundesverfassung verankert sei. Erstere sind die Kantonsregierungen ZH und BL, die politischen Parteien FDP und SVP, die beiden gesamtschweizerischen Wirtschaftsdachverbände economiesuisse und der schweizerische Gewerbeverband sowie die Organisationen Centre Patronal cp, der Schweizerische Baumeisterverband SBV und JagdSchweiz.
Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz SL-FP lehnt den Zuständigkeitsvorbehalt ab, weil sie der Meinung ist, dass der Bund die entsprechenden Kompetenzen erhalten solle.
Der Kanton VD äusserte zu dieser Frage keine Meinung.
3.5. Frage 5: Information (Art. 88 Abs. 2 BV)
a. Unterstützen Sie die Abschwächung der in der Initiative vorgeschlagenen Ergänzung mit dem Be-
griff «Kommunikation» durch die weniger weit gehende Formulierung «Information» im Gegenentwurf des Bundesrates?
Ja Ja, mit Vorbehalt Nein Nein, mit Vorbehalt
Kantone (inkl. BPUK) 17 - 10 -
Politische Parteien 2 - 7 -
Gesamtschweizerische 2 - 4 -
Dachverbände
Organisationen 5 3 20 -
Weitere Vernehmlassungs- 1 - - -
teilnehmende
Total 27 3 41 -
Grundtenor
In dieser Frage ergibt sich kein einheitliches Bild. Während sich die Organisationen mehrheitlich für eine explizite Verankerung des Begriffs «Kommunikation» einsetzen, unterstützt eine klare Mehrheit der Kantone die weniger weitgehende Formulierung «Information», sofern sie nicht gegen die Verankerung beider Begriffe sind. Bei den Dachverbänden halten sich die Meinungen die Waage. Von den Parteien unterstützen 2 den Begriff «Information», 4 bevorzugen «Kommunikation» und 3 lehnen die Verankerung beider Begriffe ab.