Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/13: Bundesbeschluss über die Velowege sowie die Fuss- und Wanderwege; direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Zur Förderung der Velo-, Fuss- und Wanderwege (Velo-Initiative)» · 18 Seiten

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Grundtenor

Während sich die Meinungen bei den Kantonen und den Dachverbänden die Waage halten, erachtet die grosse Mehrheit der Parteien und der Organisationen die Verankerung des Begriffs «Information» in Art. 88 BV als notwendig.

Im Einzelnen

Mit Ja geantwortet haben insgesamt 44 Teilnehmende, nämlich die Kantone BE, UR, SZ, GL, AR, AG, TG, VS, GE, NE, BS, VD und JU; die politischen Parteien BDP, EDU, EVP, Grüne, glp, SPS, sowie die gesamtschweizerischen Dachverbände Schweizerischer Städteverband, Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete SAB und Schweizer Bauernverband SBV. Weiter die Organisationen 2rad Schweiz, Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu, Dachverband der Behindertenorganisationen Schweiz Inclusion Handicap, Fédération des Entreprises Romandes FER, Fussverkehr Schweiz, Gesundheitsförderung Schweiz, Informationsdienst für den öffentlichen Verkehr LITRA, NGO-Allianz Ernährung Bewegung Körpergewicht, Pro Natura, Pro Velo Graubünden, Pro Velo Schweiz, Public Health Schweiz, RoadCross Schweiz, Schweizer Tourismus-Verband STV, Schweizerische Energiestiftung SES, Schweizerischer Verband für Pferdesport, Trägerverein Velo-Initiative, Verband der Schweizer Fahrradlieferanten velosuisse; Verkehrs-Club der Schweiz VCS, WWF Schweiz, Velokonferenz Schweiz sowie eine Privatperson

Mit Vorbehalt erachten die Kantone OW und NW sowie die BPUK die Ergänzung als sinnvoll, sie halten jedoch fest, dass diese Aufgabe auch jeder Kanton selbständig übernehmen könnte (OW) respektive, dass aufgrund der allgemeinen Informationspflicht von Art. 180 BV darauf verzichtet werden könnte.

Mit Nein geantwortet haben insgesamt 23 Teilnehmende nämlich die Kantone ZH, LU, ZG, FR, SO, SH, AI, SG, BL, TI und GR; die politischen Parteien FDP und SVP und die gesamtschweizerischen Dachverbände Schweizerischer Gemeindeverband, economiesuisse und Schweizerischer Gewerbeverband SGV. Weiter die Organisationen Centre Patronal cp, Schweizerischer Baumeisterverband SBV, Schweizer Nutzfahrzeugverband ASTAG, Touringclub der Schweiz TCS, Verband des Strassenverkehrs FRS, JagdSchweiz und die Vereinigung Schweizer Automobilimporteure auto-schweiz.

Für die CVP ist die Verankerung der Information nicht zwingend notwendig, sie erachtet diese aber nicht als problematisch (Ja mit Vorbehalt).

3.6. Frage 6: Pflicht des Bundes zur Rücksichtnahme auf Wegnetze sowie Ersatzpflicht

(Art. 88 Abs. 3 BV)

Sind Sie damit einverstanden, dass der Bund analog zu den Fuss- und Wanderwegen:

a. zur Rücksichtnahme auf kantonale und kommunale Velowegnetze verpflichtet wird?

b. Velowege auf diesen Netzen ersetzen muss, wenn er sie aufheben muss?

Ja Ja, mit Vorbehalt Nein Nein, mit Vorbehalt

Kantone (inkl. BPUK) 25 1 1 - Politische Parteien 7 1 1 - Gesamtschweizerische 4 - 2 - Dachverbände Organisationen 22 3 3 Weitere Vernehmlassungs- - - 1 - teilnehmende Total 58 5 7