Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/13: Bundesbeschluss über die Velowege sowie die Fuss- und Wanderwege; direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Zur Förderung der Velo-, Fuss- und Wanderwege (Velo-Initiative)» · 18 Seiten
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verband der Behindertenorganisationen Schweiz Inclusion Handicap, Fussverkehr Schweiz, Gesundheitsförderung Schweiz, NGO-Allianz Ernährung, Bewegung, Körpergewicht, Pro Natura, Pro Velo Graubünden, Pro Velo Schweiz, Public Health Schweiz, den Schweizer Tourismus-Verband STV, die Schweizerische Energiestiftung SES, den Trägerverein Velo-Initiative, die Velokonferenz Schweiz,
den Verband der Schweizer Fahrradlieferanten velosuisse, den Verkehrs-Club der Schweiz VCS und den WWF Schweiz.
Sieben Nein-Stimmen lehnen Gegenvorschlag und Initiative und damit eine «Kann»- oder «Muss»- Formulierung grundsätzlich ab. Es sind dies die politischen Parteien FDP - Die Liberalen und die Schweizerische Volkspartei SVP, die gesamtschweizerischen Dachverbände economiesuisse und der Schweizerischer Gewerbeverband sowie die Organisationen Schweizerischer Baumeisterverband SBV, Schweizerischer Nutzfahrzeugverband ASTAG und die Vereinigung Schweizer Automobil-Importeure, auto-schweiz.
3.4. Frage 4: Zuständigkeitsvorbehalt zu Gunsten der Kantone (Art. 88 Abs. 2 BV)
Erachten Sie die Verankerung eines «Zuständigkeitsvorbehalts zu Gunsten der Kantone» im Gegenentwurf des Bundesrates aus föderalismuspolitischen Gründen als notwendig?
Ja Ja, mit Vorbehalt Nein Nein, mit Vorbehalt
Kantone (inkl. BPUK) 8 1 17 -
Politische Parteien 6 - 3 -
Gesamtschweizerische 2 1 3 -
Dachverbände
Organisationen 20 - 9 -
Weitere Vernehmlassungs- 1 - - -
teilnehmende
Total 37 2 32 -
Grundtenor
Praktisch alle Teilnehmenden unterstützen die Wahrung der Zuständigkeit der Kantone. Diejenigen, die eine explizite Verankerung in Art. 88 BV nicht für nötig befinden, tun dies in der Meinung, dass dieser Vorbehalt bereits durch die Bundesverfassung gewährt sei oder weil sie Volksinitiative und Gegenentwurf grundsätzlich ablehnen.
Viele berufen sich darauf, dass was sich beim FWG bewährt habe, auch für den Veloverkehr gelten solle und gehen damit davon aus, dass die bisherige Formulierung die Zuständigkeit der Kantone genügend gewahrt hatte.
Im Einzelnen
Mit Ja geantwortet haben insgesamt 37 Teilnehmende, nämlich die Kantone OW, GL, AG, TG, JU, VS, NE und NW, die politischen Parteien CVP, EDU, EVP, GPS, glp und SPS sowie die gesamtschweizerischen Dachverbände Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete SAB und Schweizer Bauernverband. Weiter folgende Organisationen: 2rad Schweiz, Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu, Fussverkehr Schweiz, Gesundheitsförderung Schweiz, NGO-Allianz Ernährung Bewegung Körpergewicht, Pro Velo Graubünden, Pro Velo Schweiz, Public Health Schweiz, RoadCross Schweiz, Schweizer Tourismus-Verband STV, Schweizerische Energiestiftung SES, Schweizer Nutzfahrzeugverband ASTAG, Touringclub der Schweiz TCS, Trägerverein Velo-Initiative, Verband der Schweizer Fahrradlieferanten velosuisse, Verband des Strassenverkehrs FRS, Vereinigung Schweizer Automobilimporteure auto-schweiz, Verkehrs-Club der Schweiz VCS, WWF Schweiz, Velokonferenz Schweiz sowie eine Privatperson.