Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/17: Änderung von Verordnungen im Veterinärbereich · 7 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 3Fedlex · Ergebnisbericht

1 Ausgangslage

Verschiedene Verordnungen im Aufgabenbereich des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen werden in einem gemeinsamen Paket revidiert. Betroffen sind folgende Erlasse:

 Tierschutzverordnung (TSchV; SR 455.1);

 Tierseuchenverordnung (TSV; SR 916.401);

 Verordnung des EDI über Ausbildungen in der Tierhaltung und im Umgang mit Tieren (TSchAV; SR 455.109.1);

 Verordnung des BLV über die Haltung von Nutztieren und Haustieren (SR 455.110.1);  Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Schlachten (VTSchS; SR 455.110.2).

2 Vernehmlassungsverfahren

Am 24. Oktober 2016 eröffnete das EDI das Vernehmlassungsverfahren für die Änderung von Verordnungen im Veterinärbereich. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 7. Februar 2017.

Neben den kantonalen Behörden wurden im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft und 185 weitere Organisationen begrüsst.

Insgesamt sind 254 Stellungnahmen eingegangen, welche auf der Internetseite https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/ind2016.html#EDI einzusehen sind.

Der nachfolgende Bericht enthält die Zusammenfassung der eingereichten Stellungnahmen, gegliedert nach den einzelnen Verordnungen.

3 Allgemeine Bemerkungen

Die Änderung von Verordnungen im Veterinärbereich führte zu vielen Reaktionen, insbesondere von Seiten der Vollzugsorgane, aus universitären Kreisen, von landwirtschaftlichen Organisationen und Organisationen aus Tier-, Natur- und Umweltschutz.

Die grosse Mehrheit der Kantone und die Vereinigung der Schweizerischen Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte (VSKT) begrüssen die Revision grundsätzlich, fordern jedoch in verschiedenen Bereichen Anpassungen.

Die Grüne Partei Schweiz, die GLP und Tierschutzorganisationen begrüssen zahlreiche Verbesserungen zu Gunsten des Tierwohls.

Die FDP bedauert, dass die Revision nicht genutzt wurde, um die Anzahl Vorschriften im Tierschutzbereich zu reduzieren.

Gemäss AG kommen mit der Revision zahlreiche neue Aufgaben auf die Kantone zu, die einen erheblichen personellen Mehraufwand nach sich ziehen. AG fordert deshalb eine grundlegende Überarbeitung der Vorschläge.

Abgelehnt wurde die Revision im Veterinärbereich von der SVP und den meisten landwirtschaftlichen Organisationen. Als Grund für die Ablehnung wird insbesondere die zu hohe Regulierungsdichte im Bereich des Veterinärrechts angeführt.

3/7 011.4/2013/16388 \ COO.2101.102.6.556807 \ 000.00.02