Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/17: Änderung von Verordnungen im Veterinärbereich · 7 Seiten

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Zu Anhang 2 sind insbesondere Rückmeldungen zu den Anpassungen der Gehegegrössen für Tupaias eingegangen. Zudem gibt es auch etliche Rückmeldungen zur Tabelle 5 (Reptilien), Tabelle 7 (Speisefische) und Tabelle 8 (Zierfische).

5 Tierseuchenverordnung (TSV)

Die Anpassungen der Bestimmungen zur Kennzeichnung und Registrierung von Hunden haben die Sicherstellung eines effizienten Vollzugs der Hundekontrolle zum Zweck. Die VSKT und die meisten Kantone begrüssen grundsätzlich dieses Anliegen, schlagen jedoch noch einige Ergänzungen bzw. Änderungen vor. Beantragt wird insbesondere, dass die Hundehalterin bzw. der Hundehalter weiterhin bestimmte Daten zum Hund selber registrieren kann, dass jedoch die Tierärztin bzw. der Tierarzt, die zuständige Stelle im Wohnsitzkanton und die Betreiberin der Datenbank bei Bedarf gewisse Daten für die Tierhalterin bzw. für den Tierhalter erfassen können. AG erachtet die Vorschriften zur Registrierung von Hunden als unverhältnismässig; der SO beantragt, dass der Bund die Hundedatenbank betreiben soll. Der Gemeindeverband wünscht einen noch weitergehenden automatischen Informationsaustausch und den verbindlichen Verweis auf die E-Government-Strategie. Etliche Kantone (AG, AR, FR, GE, GL, LU, SH, SO, Urkantone, VS, ZH) stellen den Nutzen der in der EDAV-Ht vorgesehenen Regelung (unter Änderung anderer Erlasse) in Frage, wonach die Tierärzteschaft die Nummern der Heimtierpässe in der Hundedatenbank erfassen muss. Lange nicht alle importierten Hunde hätten einen Heimtierpass.

6 Verordnung des EDI über Ausbildungen in der Tierhaltung und im Umgang mit Tieren (TSchAV)

Die vorgeschlagene Prüfungspflicht für alle fachspezifischen berufsunabhängigen Ausbildungen nach Artikel 197 TSchV stösst grundsätzlich auf breite Zustimmung. Verschiedentlich wird jedoch befürchtet, dass der Aufwand, eine schriftliche und eine mündliche Prüfung durchzuführen, sehr hoch sein wird, insbesondere bei einer grossen Anzahl Ausbildungsteilnehmerinnen und –teilnehmern (Forschung für Leben, Basel Declaration Society, Uni ZH [Vetsuisse ZH, Institut für Labortierkunde, Institut für Molekulare Mechanismen bei Krankheiten, Institut für Parasitologie, Institut für Veterinärphysiologie, Klinik für Zoo-, Heim- und Wildtiere, Laboratory Animal Services Center, Tierschutzbeauftragte], ETHZ [Institut für Biomechanik, Abteilung Sicherheit, Gesundheit und Umwelt], Réseau des Animaleries Lémaniques, Uni FR).

7 Verordnung des BLV über die Haltung von Nutztieren und Haustieren

Die Änderungsvorschläge werden mehrheitlich gutgeheissen.

8 Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Schlachten (VTSchS)

Die Anpassungen betreffend Betäubung von Wasserbüffeln werden mehrheitlich begrüsst. Die Aufhebung von Anhang 6 Ziffer 1.5, welche die Kugelschussbetäubung von Rindern auf der Weide beschreibt, wird, ausser vom Vollzug, von allen Seiten abgelehnt.

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