Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/17: Änderung von Verordnungen im Veterinärbereich · 7 Seiten

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Die Anpassungen im Kapitel „Töten und Schlachten von Tieren“ werden grundsätzlich begrüsst. Dass nur fachkundige Personen Wirbeltiere und Panzerkrebse töten dürfen, wird unterschiedlich beurteilt, und es werden verschiedene Anpassungen gefordert. Landwirtschaftliche Organisationen und Branchenverbände weisen darauf hin, dass im Falle einer Nottötung keine Zeit bleiben könnte, um eine fachkundige Person aufzubieten (Alpgenossenschaft Wolzen, Arbeitsgemeinschaft Schweizerischer Rinderzüchter, Bauernverband Nidwalden, Bauernverband Obwalden, Bauernverband Uri, Bauernvereinigung des Kantons Schwyz, Braunvieh Schweiz, Bündner Bauernverband, Swissherdbook, IG Shrophire, Kleinviehzuchtverband, Micarna, Mutterkuh Schweiz, Prométerre, Proviande, Schweizer Bauernverband, Swiss Beef, Schweizer Geflügelproduzenten, Schweizer Milchproduzenten, Schweizerischer Holsteinzuchtverband, Schweizerischer Schafzuchtverband, Schweizerischer Schweinezucht- und Schweineproduzentenverband, Verband Thurgauer Landwirtschaft, Vieh aus der Zentralschweiz, Zentralschweizer Bauernbund, Zuger Bauernverband, Zürcher Bauernverband). Die Ausdehnung der Betäubungspflicht auf Panzerkrebse wird mehrheitlich begrüsst; abgelehnt wird sie von Centre Patronal, Chambre vaudoise des arts et des métiers und dem Schweizerischen Gewerbeverband. Allerdings wird von verschiedener Seite (GST, ETHZ [Abteilung Sicherheit, Gesundheit und Umwelt], Réseau des Animaleries Lémaniques) gefordert, dass ausformuliert werden muss, wie zulässige Betäubungsmethoden für Panzerkrebse aussehen sollten. Von Tierschutzorganisationen (Zürcher Tierschutz, Alliance Animale Suisse, Stiftung für das Tier im Recht) wird die Ausdehnung der Betäubungspflicht auf Crevetten und Tintenfische (Kopf- und Zehnfusskrebse) gefordert.

Die vorgeschlagenen Anpassungen betreffend der Fortbildungspflicht werden unterschiedlich beurteilt. Die Ausweitung der Pflicht auf gewerbsmässige Huf- und Klauenpflegerinnen und –pfleger wird mehrheitlich begrüsst. Mehrheitlich abgelehnt wird aber Dauer und Intervall dieser Ausbildung (Arbeitsgemeinschaft Schweizerischer Rinderzüchter, Alpgenossenschaft Wolzen, Bauernverband

Nidwalden, Bauernverband Obwalden, Bauernverband Uri, Bauernvereinigung des Kantons Schwyz, Braunvieh Schweiz, Bündner Bauernverband, Swissherdbook, IG Shophire, Kleinviehzuchtverband, Mutterkuh Schweiz, Ostschweizer Widder- und Zuchtschafsmarkt, Schweizer Bauernverband, Schweizer Geflügelproduzenten, Schweizer Milchproduzenten, Schweizer Freibergerverband, Schweizerischer Holsteinzuchtverband, Schweizerischer Schafzuchtverband, Schweizerischer Schweinezucht- und Schweineproduzentenverband, St. Galler Bauernverband, St. Gallischer Schafzuchtverband,

SUISAG, Verband Thurgauer Landwirtschaft, Vieh aus der Zentralschweiz, Zentralschweizer Bauernbund, Zuger Bauernverband, Zürcher Bauernverband). Zu grossen Teilen abgelehnt wird auch die generelle Verlängerung des Intervalls (von drei auf fünf Jahre), in dem ein Fortbildungstag gemacht werden muss (AR, BS, FR, GL, GR, LU, NE, SG, SO, TI, VS, ZG, ZH, Forschung für Leben, Basel Declaration Society, mehrere Institute der Uni ZH [Vetsuisse ZH, Laboratory Animal Services Center, Tierschutzbeauftragte] , ETHZ [Abteilung Sicherheit, Gesundheit und Umwelt], Réseau des Animaleries Lémaniques, Schweizer Tierschutz, Société fribourgeoise pour la protection des animaux, Zürcher Tierschutz, Helvetia Nostra et Fondation Franz Weber, Grüne Partei Schweiz, Micarna, VSKT.) Ausdrücklich begrüsst wird die Verlängerung des Intervalls von der Arbeitsgemeinschaft Schweizerischer Rinderzüchter, ASTAG, Schweizer Fleisch-Fachverband, St. Galler Bauernverband, St. Gallischer Schafzuchtverband, SUISAG und Zürcher Bauernverband.

Die Anpassungsvorschläge betreffend die Anerkennung von Ausbildungen durch das BLV und die Anerkennung von ausländischen Ausbildungen werden grundsätzlich begrüsst. Insbesondere die Formulierungen in Bezug auf die Anerkennung ausländischer Ausbildungen haben aber Fragen aufgeworfen (FR, Forschung für Leben, Basel Declaration Society, EPFL, ETHZ [Abteilung Sicherheit, Gesundheit und Umwelt], Uni ZH [Institut für Labortierkunde, Institut für Parasitologie, Institut für Veterinärphysiologie Uni, Klinik für Zoo-, Heim- und Wildtiere, Laboratory Animal Services Center, Tierschutzbeauftragte]).

Dass alle Ausbildungen nach Artikel 197 mit einer Prüfung abgeschlossen werden sollen, wird grossmehrheitlich unterstützt.

Zu Anhang 1 sind diverse Detailrückmeldungen eingegangen. Insbesondere wird die Tabelle 9-3 (Haustauben) kritisiert und es wird deren Überarbeitung gefordert.

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